Beschlussvorlage öffentlich - VO/2024/379
Grunddaten
- Betreff:
-
Klimaschutzmanagement: Antrag Klimaschutzfonds – Gemeinde Nübbel - LED Flutlichtbeleuchtung für den Sportplatz
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- FD 5.1 Infrastruktur
- Bearbeiter/in:
- Jörn Voß
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Umwelt- und Bauausschuss
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Entscheidung
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21.11.2024
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Sachverhalt
Bei der Klimaschutzagentur ist am 17.10.2024 der Antrag auf Förderung aus dem Klimaschutzfonds der Gemeinde Nübbel für die LED-Flutlichtbeleuchtung auf dem Sportplatz in Nübbel eingegangen.
Bei dem Projekt handelt es sich um die Umrüstung der Sportplatzbeleuchtung auf LED-Beleuchtungsmittel. Die derzeit 8 konventionellen Leuchtmittel sollen gegen 8 LED-Leuchtmittel getauscht werden. Die voraussichtliche CO2-Reduktion konnte im Antrag nicht mit angegeben werden. Vergleichbare Projekte hatten bisher jedoch eine Energieeinsparung von mehr als 50% gezeigt.
Die Gesamtkosten der Umrüstung liegen bei rd. 49.180,41 Euro. Diese Kostenschätzung beruht auf Angeboten durch Fachunternehmen, die der Klimaschutzagentur vorliegen. Die Gemeinde beantragt einen Zuschuss in Höhe von 14.754,12 Euro aus dem Klimaschutzfonds, was einer Förderquote von 30% entspricht.
Für das Vorhaben sind Drittmittel im Rahmen der Sportstättenförderung des Kreises in Höhe von ebenfalls 19.672,16 Euro beantragt worden (40 % der Gesamtkosten). Fördermittel des Landessportverbands stehen Kommunen anders als den Sportvereinen nicht zur Verfügung. Die Drittmittelförderung läge damit über den notwendigen 5 %, was Voraussetzung für eine Förderung aus dem Klimaschutzfonds gemäß Ziffer 6 der Förderrichtlinie ist. Nicht genau definiert ist, ob unter Ziffer 6 der Richtlinie zu verstehen ist, dass es sich um Fördermittel eines Drittmittelgebers oder um Fördermittel aus einer weiteren (dritten) Quelle – also aus einer weiteren Richtlinie handelt.
Relevanz für den Klimaschutz
Mit der Förderung von investiven Klimaschutzmaßnahmen wird ein Beitrag zur Reduktion von Treibhausgasen geleistet.
Die voraussichtliche CO2-Reduktion konnte im Antrag nicht mit angegeben werden. Vergleichbare Projekte hatten bisher jedoch eine Energieeinsparung von mehr als 50% gezeigt.
Finanzielle Auswirkungen
Die Förderung des beantragten Zuschusses beträgt insgesamt 14.754,12 Euro und soll voraussichtlich im I. Quartal 2026 abgerufen werden.
Soweit der Ausschuss die Förderung bewilligt, stellt sich die Mittelverfügbarkeit wie folgt dar:
Haushalts-jahr |
Mittel insgesamt |
bereits erfolgte Auszahlungen |
erwartete Auszahlungen aus vorherigen Förderzusagen |
Aktueller Antrag |
Verfügbare Mittel |
2024 - Ansatz |
1.000.000 € |
367.548,60 € |
590.861,14 € |
- € |
41.590,26 € |
2024 - VE für 2025 |
2.000.000 € |
- € |
1.721.687,35 € |
- € |
278.312,65 € |
2024 - VE für 2026 |
1.170.000 € |
- € |
341.004,12 € |
14.754,12 € |
843.750,00 € |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,2 MB
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2
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(wie Dokument)
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140,6 kB
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