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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2024/378

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Bei der Klimaschutzagentur ist am 15.10.2024 der Antrag auf Förderung aus dem Klimaschutzfonds der Gemeinde Schinkel für die Errichtung einer PV-Anlage auf der Kindertagesstätte Sonnenstern in Schinkel eingegangen.

 

Bei dem Projekt handelt es sich um die Montage einer PV-Anlage auf

dem Kindergarten. Es handelt sich um eine Anlage zur Teileinspeisung mit 24,64 kWp einschl. Batteriespeicher (11,6 kWh). Mit der PV-Anlage soll der Strombedarf zum großen Teil gedeckt werden. Die jährliche Einsparung an CO2 wird mit rd. 7,9 t CO2eq-Emissionen beziffert.

 

Gemäß der Richtlinie des Kreises Rendsburg-Eckernförde über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von investiven Maßnahmen zum Klimaschutz werden Anlagen zur Bereitstellung und Speicherung von regenerativen Energien unabhängig von einer Förderung durch Dritte gefördert. Die beantragte PV-Anlage mit Speicher erfüllt diesen Fördertatbestand. Die aus dem Klimaschutzfonds beantragte Fördersumme in Höhe 13.706,40 Euro entspricht 30% der genannten

anrechenbaren Kosten in Höhe von 34.267 Euro. Der Antrag beruht auf einer Kalkulation durch einen Fachplaner. Diese Kostenkalkulation liegt der Klimaschutzagentur vor, wird jedoch aus Gründen der Vertraulichkeit nicht für die öffentliche Beratung im Ausschuss weitergeleitet. 

 

 

Die Gemeinde hat mitgeteilt, dass der Zuschuss des Kreises erst im Jahr 2025 abgerufen wird.

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Beschlussempfehlung

  1.     Der Umwelt- und Bauausschuss beschließt, Mittel in Höhe von 13.706,40 Euro für die Gemeinde Schinkel zu gewähren.

 

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Relevanz für den Klimaschutz

Mit der Förderung von investiven Klimaschutzmaßnahmen wird ein Beitrag zur Reduktion von Treibhausgasen geleistet.

 

Mit der neu eingesetzten Technik kann laut Berechnung durch den Fachplaner eine Energieeinsparung von rd. 7,9 t CO2eq-Emissionen pro Jahr realisiert werden.

 

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Finanzielle Auswirkungen

Die Förderung des beantragten Zuschusses beträgt insgesamt 13.706,40 Euro und soll voraussichtlich im III. Quartal 2025 abgerufen werden.

 

Soweit der Ausschuss die Förderung bewilligt, stellt sich die Mittelverfügbarkeit wie folgt dar:

 

Haushalts-jahr

Mittel insgesamt

bereits erfolgte Auszahlungen

erwartete Auszahlungen aus vorherigen Förderzusagen

Aktueller Antrag

Verfügbare Mittel

2024 - Ansatz

1.000.000 €

367.548,60 €

590.861,14 €

-  

41.590,26 €

2024 - VE für 2025

2.000.000 €

-  

1.721.687,35 €

13.706,40 €

282.019,05 €

2024 - VE für 2026

1.170.000 €

-  

               326.250,00 €

-  

843.750,00 €

 

 

 

 

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Anlagen

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