Zur Navigation springen Zum Inhalt springen
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2024/374

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Bei der Klimaschutzagentur ist am 27.09.2024 der Antrag auf Förderung aus dem Klimaschutzfonds der Gemeinde Osterby für Fenstermarkisen und Sonnensegel für den Kindergarten in Osterby eingegangen.

 

Mit dem Projekt soll der gemeindliche Kindergarten „Mäuseburg“ mit einem

Sonnensegel und 3 Fenstermarkisen ausgestattet werden, um die Kinder vor direkter Sonneinstrahlung zu schützen. Die geschätzten Gesamtkosten betragen 10.340 Euro.

 

Der Zuwendungszweck entsprich dem Fördertatbestand 3.3.5 der Richtline des Kreises – Investive Maßnahmen der Klimaanpassung / Hitzeschutz. Die Gemeinde ist antragsberechtigt im Sinne der Richtlinie des Kreises. Insoweit beantragt die Gemeinde Mittel in Höhe von 8.272 Euro (80% der Gesamtkosten) aus dem Klimaschutzfonds des Kreises. Die Förderquote entspricht der Vorgabe aus der Richtlinie, ebenso wie die Mindestförderhöhe von 2.000 Euro.

 

Die Kostenschätzung basiert auf konkreten Angeboten, die der Klimaschutzagentur vorliegen. Diese werden aus Gründen der Vertraulichkeit nicht für die öffentliche Sitzung mitgeschickt.

 

Die Umsetzung ist für das Jahr 2025 vorgesehen.

Reduzieren

Beschlussempfehlung

  1. Der Umwelt- und Bauausschuss beschließt, Mittel in Höhe von 8.272,00 Euro für die Gemeinde Osterby zu gewähren.

 

Reduzieren

Relevanz für den Klimaschutz

Die geplante Maßnahme der Gemeinde ist eine investive Maßnahme, die der Klimaanpassung und hier dem Schutz vor Hitze dient. Sie fällt insoweit unter die Fördertagbestände der Förderrichtlinie.

Reduzieren

Finanzielle Auswirkungen

Die Förderung des beantragten Zuschusses beträgt insgesamt 8.272,00 Euro und soll voraussichtlich im II. Quartal 2025 abgerufen werden.

 

Die KSA stelle im letzten UBA die geplanten Mittelauszahlungen 2024 vor:

Aktuell befinden sich Mittelauszahlungen in der Bearbeitung bzw. im Zulauf, welche für 2025 vorgesehen sind. Es um fasst im Wesentlichen 4 Fördermaßnahmen, welche sich in der Endphase befinden. 

 

Soweit der Ausschuss die Förderung bewilligt, stellt sich die Mittelverfügbarkeit wie folgt dar:

 

 

Haushalts-jahr

Mittel insgesamt

bereits erfolgte Auszahlungen

erwartete Auszahlungen aus vorherigen Förderzusagen

Aktueller Antrag

Verfügbare Mittel

2024 - Ansatz

           1.000.000,00 €

               367.548,60 €

               590.861,14 €

                           -  

41.590,26 €

2024 - VE für 2025

           2.000.000,00 €

                                -  

           1.699.708,95 €

 8.272,00 €

300.291,05 €

2024 - VE für 2026

           1.170.000,00 €

                                -  

               326.250,00 €

                                -  

843.750,00 €

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...