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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2024/363

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Brücke Frauenhäuser gGmbH, Trägerin des Frauenhauses Rendsburg, hat in Zusammenarbeit mit der Koordinierungsstelle der trägergebundenen Frauenhäuser eine Versorgungslücke in der Betreuung von Kindern im Jugendhilfeausschuss am 11.09.2024 aufgezeigt, die während ihres Aufenthalts mit ihren Müttern im Frauenhaus untergebracht sind. Der Jugendhilfeausschuss hat darüber beraten und die Verwaltung gebeten, für die Haushaltsberatungen 2025 eine entsprechende Beschlussvorlage zu erstellen.

 

Im regulären Kindertagesbetreuungssystem, das nach dem Kindertagesförderungsgesetz (KiTaG) gefördert wird, bestehen folgende Hürden, die die Inanspruchnahme von geförderten Betreuungsplätzen im Regelsystem für Kinder in Frauenhäusern erheblich erschweren oder unmöglich machen:

 

  1. Vorübergehende Betreuung:
    Die Förderung nach dem KiTaG ist langfristig angelegt und erfordert regelmäßig gleichbleibende Betreuungsstunden (mindestens 15 Stunden pro Woche). Aufgrund der oft kurzfristigen Unterbringung im Frauenhaus ist dies schwer umsetzbar. Ein flexibleres Fördersystem außerhalb des KiTaG wäre daher vorteilhaft.

 

  1.  Unterschrift beider Sorgeberechtigten:
    Sowohl der Betreuungsvertrag als auch der Förderantrag müssen von beiden sorgeberechtigten Elternteilen unterzeichnet werden. Für Personen, die sich aus gewaltbelasteten Beziehungen gelöst haben, stellt dies eine erhebliche Hürde dar.
     
  2. Ausschluss einer Doppelförderung im Regelsystem nach dem KiTaG:
    Das Kind hat grundsätzlich einen Anspruch auf eine Förderung. Es besteht jedoch Klärungsbedarf dahingehend, wo und ob bereits eine Förderung nach dem KiTaG erfolgt ist (vorherige Stadt / Gemeinde), denn eine Doppelförderung ist nicht zulässig.
    Sollte das Kind an dem Wohnort, an welchem es vor dem Aufenthalt im Frauenhaus gelebt hat, die Betreuung in einer Kindertagesstätte oder Kindertagespflege in Anspruch genommen haben, ist diese zunächst zu kündigen. Hier gelten die vertraglichen und gesetzlichen Fristen. Erst dann kann eine Betreuung am Ort des Frauenhauses begonnen werden. Dies ist in der Regel bereits zu spät.

 

Das Sozialministerium hat auf Nachfrage bestätigt, dass diese Hürden bei einer Förderung der Kindertagespflege als Jugendhilfeleistung über das KiTaG bestehen. Eine Kindertagespflege außerhalb des KiTaG-Systems ist jedoch möglich, sofern die Anforderungen an die Betriebserlaubnis und Kindertagespflegeerlaubnis eingehalten werden.

 

Aufgrund der temporären Betreuungssituation könnte das Frauenhaus Rendsburg eine Kindertagespflegeperson beschäftigen, um den spezifischen Betreuungsbedarf der Kinder im Frauenhaus zu decken. Die pädagogische Begleitung dieser Kindertagespflegeperson könnte durch die Fachberaterinnen des Kreises Rendsburg-Eckernförde gewährleistet werden.

 

Die Betreuung der im Frauenhaus untergebrachten Kinder stellt eine besondere Herausforderung dar, die das bestehende Betreuungssystem nach dem KiTaG nicht ausreichend abdecken kann. Um den spezifischen Betreuungsbedarf dieser Kinder zu decken und die Mütter in ihrer schwierigen Situation zu entlasten, ist eine alternative Form der Kindertagespflege notwendig.

 

Das Frauenhaus Rendsburg hat den Betreuungsbedarf in diesem Bereich nachvollziehbar dargestellt. Die Schaffung einer durch den Kreis finanzierten Kindertagespflegeperson stellt eine sinnvolle und notwendige Maßnahme dar, um diese Lücke zu schließen und den betroffenen Kindern frühkindliche Bildung und Betreuung zu ermöglichen.

 

Es sei darauf hingewiesen, dass ein solches System der Kinderbetreuung in Frauenhäusern derzeit nicht durch die landesweite Richtlinie zur Förderung von Frauenfacheinrichtungen abgedeckt wird.

 

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Beschlussempfehlung

Der Jugendhilfeausschuss beschließt, dass die Kindertagespflege im Frauenhaus Rendsburg durch den Kreis Rendsburg-Eckernförde im Rahmen einer Projektförderung finanziell zunächst befristet für 3 Jahre unterstützt wird. Die dafür notwendigen Mittel von jährlich 43.200 Euro werden ab dem Haushalt 2025 bereitgestellt.

 

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Relevanz für den Klimaschutz

entfällt

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Finanzielle Auswirkungen

43.200 Euro jährlich

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Anlagen

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