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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2024/361

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

a) Gem. § 57 Kreisordnung i. V. m. § 91 Gemeindeordnung hat der Kreis zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist.

 

Das Rechnungsprüfungsamt hat gem. § 92 Gemeindeordnung den Jahresabschluss und den Lagebericht mit allen Unterlagen zu prüfen. Gemäß Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes vom 16.10.2024 hat die Prüfung, ob

 

1. der Haushaltsplan eingehalten ist,

2. die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch vorschriftsmäßig begründet und belegt worden sind,

3. bei den Erträgen, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen sowie bei der Vermögens- und Schuldenverwaltung nach den geltenden Vorschriften verfahren worden ist,

4. das Vermögen und die Schulden richtig nachgewiesen worden sind,

5. der Anhang zum Jahresabschluss vollständig und richtig ist,

6. der Lagebericht zum Jahresabschluss vollständig und richtig ist,

 

bis auf die in dem Schlussbericht hervorgehobenen Feststellungen, zu keinen wesentlichen Einwendungen geführt.

 

 

 b) Überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen dürfen gemäß § 57 KrO i.V.m. § 82 GO nur geleistet werden wenn der Kreistag zugestimmt hat.

In Fällen, die keinen Aufschub dulden oder bei unerheblichen über- oder außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen kann der Landrat die Zustimmung zur Leistung dieser Aufwendungen und Auszahlungen erteilen. Gemäß § 4 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 ist der Landrat ermächtigt, über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen bis zur Höhe von 50.000 € zuzustimmen. Die Genehmigung des Kreistages gilt in diesen Fällen als erteilt.

 

Die im Jahresabschluss 2023 aufgetretenen Haushaltsüberschreitungen setzen sich wie folgt zusammen:

 

Haushaltsüberschreitungen im Haushaltsjahr 2023 – Aufwendungen Ergebnishaushalt

Bezeichnung

Ergebnishaushalt – in Euro

Nicht zahlungswirksame Mehraufwendungen

12.104.331,97

pauschal genehmigte Überschreitungen

244.032,18

vom Kreistag genehmigte Überschreitungen

 

vom Kreistag noch zu genehmigende Überschreitungen

15.230.138,54

 

Zusammen

27.578.502,69

Haushaltsüberschreitungen im Haushaltsjahr 2023 – Auszahlungen

Bezeichnung

Lfd. Verwaltungstätigkeit

Investitionen

pauschal genehmigte Überschreitungen

508.172,09

87.130,61

vom Kreistag genehmigte Überschreitungen

 

 

vom Kreistag noch zu genehmigende Überschreitungen

40.456.137,14

 

113.373,53

 

Zusammen

40.964.309,23

200.504,14

 

Die Budgets, bei denen die noch zu genehmigenden Haushaltsüberschreitungen aufgetreten sind, können dem Anhang des Jahresabschlusses auf Seite 11 und 12 entnommen werden. Die Überschreitungen können zum großen Teil durch Minderaufwendungen in anderen Budgets gedeckt werden.

 

c) Nach aktuellen Gesichtspunkten wird eine möglichst hohe Ausgleichsrücklage mit minimaler allgemeiner Rücklage unter Berücksichtigung eines Anstiegs der Bilanzsumme vorgeschlagen. Details zur Einführung der Ausgleichsrücklage können der beigefügten Anlage entnommen werden.

 

d) Gemäß § 26 Nr. 2 GemHVO-Doppik sind Jahresüberschüsse, die nicht zum Ausgleich eines vorgetragenen Jahresfehlbetrages benötigt werden, unter Berücksichtigung von § 25 Absatz 3 der Ausgleichsrücklage oder der allgemeinen Rücklage zuzuführen.

Im Haushaltsjahr 2023 ist ein Jahresüberschuss in Höhe von 21.194.256,30 € entstanden. Es wird vorgeschlagen, den Jahresüberschuss der Ausgleichsrücklage zuzuführen, sodass diese einen Bestand in Höhe von 44.727.523,44 € ausweist.

 

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Beschlussempfehlung

Der Hauptausschuss empfiehlt dem Kreistag

a) den Jahresabschluss des Kreises Rendsburg-Eckernförde für das Haushaltsjahr 2023 gemäß § 92 GO i. V. m. § 57 KrO zu beschließen,

b) die Haushaltsüberschreitungen in Höhe von 15.230.138,54 € (Aufwendungen im Ergebnishaushalt), 40.456.137,14 € (Auszahlungen lfd. Verwaltungstätigkeit) und 113.373,53 € (Auszahlungen für Investitionen) zu genehmigen,

c) Die mit dem Jahresabschluss 2023 zum 31.12.2023 ausgewiesene Ergebnisrücklage in Höhe von 11.933.282,60 € und die Allgemeine Rücklage in Höhe von 87.569.984,54 € werden der Bilanz gemäß § 60 Abs. 3 GemHVO entnommen. Dafür werden zum 01.01.2024 die Allgemeine Rücklage mit 75.970.000 € und die Ausgleichsrücklage mit 23.533.267,14 € in die Bilanz aufgenommen.

d) den Jahresüberschuss in Höhe von insgesamt 21.194.256,30 € der Ausgleichsrücklage zuzuführen. 

 

 

Der Kreistag beschließt auf Empfehlung des Hauptausschusses:

a) den Jahresabschluss des Kreises Rendsburg-Eckernförde für das Haushaltsjahr 2023 gemäß § 92 GO i. V. m. § 57 KrO zu beschließen,

b) die Haushaltsüberschreitungen in Höhe von 15.230.138,54 € (Aufwendungen im Ergebnishaushalt), 40.456.137,14 € (Auszahlungen lfd. Verwaltungstätigkeit) und 113.373,53 € (Auszahlungen für Investitionen) zu genehmigen,

c) Die mit dem Jahresabschluss 2023 zum 31.12.2023 ausgewiesene Ergebnisrücklage in Höhe von 11.933.282,60 € und die Allgemeine Rücklage in Höhe von 87.569.984,54 € werden der Bilanz gemäß § 60 Abs. 3 GemHVO entnommen. Dafür werden zum 01.01.2024 die Allgemeine Rücklage mit 75.970.000 € und die Ausgleichsrücklage mit 23.533.267,14 € in die Bilanz aufgenommen.

d) den Jahresüberschuss in Höhe von insgesamt 21.194.256,30 € der Ausgleichsrücklage zuzuführen. 

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Relevanz für den Klimaschutz

 

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Finanzielle Auswirkungen

 

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