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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2024/355

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Im Zuge der Haushaltsberatungen und Beschlussfassungen der politischen Gremien des Kreises Rendsburg-Eckernförde für das Jahr 2024 wurden die Finanzierungsverträge mit dem Kreisjugendring (KJR) dahingehend angepasst, dass die Förderbeträge für 2024 um 6,8 % dynamisiert wurden. Diese Anpassung basiert auf dem durchschnittlichen Verbraucherpreisindex für den Zeitraum November 2022 bis Oktober 2023.

 

Für die Jahre ab 2025 wurde eine Steigerungsquote von 2 % festgelegt, verbunden mit dem Hinweis, die Entwicklung des Verbraucherpreisindexes ergänzend zu berücksichtigen. Laut der vorliegenden Auswertung des Verbraucherpreisindexes (November 2023 bis September 2024, vorläufiger Wert) beträgt der Durchschnitt aktuell 2,5 %.

 

Das Kuratorium für die Jugendarbeit hat sich in seiner Sitzung im Juli 2024 mit der Frage der Dynamisierung eingehend befasst. Es wurde empfohlen, die Zahlungen an den KJR entsprechend dem Durchschnitt des Verbraucherpreisindexes anzupassen. Der Durchschnitt wird aus den Werten der Monate November und Dezember des Vorjahres sowie Januar bis Oktober des laufenden Jahres ermittelt. Dabei gilt jedoch, dass eine Steigerungsquote von mindestens 2 % vorgesehen ist.

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Beschlussempfehlung

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Kreistag, die jährlichen Zahlungen an den Kreisjugendring Rendsburg-Eckernförde e.V. entsprechend des Durchschnittswertes aus dem Verbraucherpreisindex anzupassen. Dieser Durchschnitt wird aus den Werten der Monate November und Dezember des Vorjahres sowie Januar bis Oktober des laufenden Jahres berechnet. Liegt der Durchschnitt des Indexwertes unter 2 %, ist eine pauschale Anhebung um 2 % zugrunde zu legen.

 

Der Kreistag beschließt, die jährlichen Zahlungen an den Kreisjugendring Rendsburg-Eckernförde e.V. entsprechend des Durchschnittswertes aus dem Verbraucherpreisindex anzupassen. Dieser Durchschnitt wird aus den Werten der Monate November und Dezember des Vorjahres sowie Januar bis Oktober des laufenden Jahres berechnet. Liegt der Durchschnitt des Indexwertes unter 2 %, ist eine pauschale Anhebung um 2 % zugrunde zu legen.

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Relevanz für den Klimaschutz

 

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Finanzielle Auswirkungen

Jährliche Steigerung der Zahlungen an den KJR RD-ECK e.V. gemäß dem Jahresdurchschnittswert aus dem Verbraucherpreisindex bzw. mindestens pauschal um 2%

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Anlagen

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