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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage öffentlich - VO/2024/351

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Schuldnerberatungsstellen im Kreis Rendsburg Eckernförde, die bei vier Trägern angesiedelt sind, haben am 31.07.2024 einen Antrag auf Erhöhung des Fachleistungsstundensatzes auf 72,77 Euro und gleichzeitig eine Erhöhung des Gesamtbudgets um 6.947,-- Euro auf 354.313,-- Euro beantragt.

 

Zur Begründung wird ausgeführt, dass für das Jahr 2025 aufgrund der zu erwartenden Tarifabschlüsse Personalkostenanstiege zu erwarten seien. Eine Anpassung des Fachleistungsstundensatzes sei angezeigt, um die Schuldnerberatung auch weiterhin in der gleichen Personalbesetzung und Qualifikation durchführen zu können.

 

Seit dem 01.01.2017 betrug der Fachleistungsstundensatz 53,60 Euro. Mit der Erhöhung zum 01.01.2023 wurde sich an dem geltenden Fachleistungsstundensatz des Landes Schleswig-Holstein für die Verbraucherinsolvenzberatung orientiert und auf 64,87 Euro je Fachleistungsstunde angepasst.

 

Am 01.01.2024 wurde der Fachleistungsstundensatz gemäß Antrag der Schuldnerberatungsstellen auf 71,35 Euro erhöht. Zum Zeitpunkt dieser Erhöhung stand die Anpassung der Richtlinie des Landes über die Förderung geeigneter Stellen nach der Insolvenzordung (InsO) noch aus. Der Stundensatz des Landes wurde im Nachgang mit der Finanzierungsrichtlinie für einen Zeitraum vom 01.01.2024 bis 31.12.2025 auf 70,84 Euro festgelegt.

 

 

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Relevanz für den Klimaschutz

entfällt

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Finanzielle Auswirkungen

- Erhöhung des Fachleistungsstundensatzes auf 72,77 Euro je Fachleistungsstunde

- Erhöhung des Gesamtbudgets um 6.947,-- Euro auf insgesamt 354.313,-- Euro

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Anlagen

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