Beschlussvorlage öffentlich - VO/2024/327
Grunddaten
- Betreff:
-
Klimaschutzmanagement: Antrag Klimaschutzfonds -
Gemeinde Timmaspe - Energetische Sanierung der Sporthalle
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- FD 5.1 Infrastruktur
- Bearbeiter/in:
- Jörn Voß
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Umwelt- und Bauausschuss
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Beratung
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17.10.2024
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Erledigt
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Kreistag des Kreises Rendsburg-Eckernförde
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Entscheidung
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18.11.2024
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Sachverhalt
Bei der Klimaschutzagentur ist am 30.09.2024 der Antrag auf Förderung aus dem Klimaschutzfonds der Gemeinde Timmaspe zur Energetischen Sanierung der Sporthalle eingegangen.
Bei dem Projekt handelt es sich um die energetische Sanierung der Sporthalle. Die Sporthalle der Gemeinde Timmaspe ist knapp 30 Jahre alt und verfügt über schlechte energetische Werte. Deswegen wurde in einem Quartierskonzept nach KfW 432 aus dem Jahr 2021 bereits empfohlen, insbesondere das Dach und die Heizungsanlage der Sporthalle energetisch zu sanieren. Um den Energieverbrauch und damit die Emissionen der Sporthalle deutlich zu senken, hat die Gemeinde die energetische Sanierung des Sporthallendaches und des Sozialbaus planen lassen. Zusätzlich soll auf dem Dach der Sporthalle eine PV-Anlage errichtet werden. Die Sanierung der Heizungsanlage ist bei dieser Planung nicht enthalten, da hierfür der Anschluss an ein regenerative Nahwärmeversorgung geplant ist.
Die Primärenergieeinsparungen durch die Maßnahme wurde im Rahmen der Maßnahme nicht gesondert ermittelt. Das Projekt wird jedoch bauphysikalisch begleitet. Durch die Sanierung des bisher energetisch unzureichenden Sporthallendachs wird demnach ein wesentlicher Beitrag zur Reduzierung der Primärenergie erwartet. Das Vorhaben wird durch das Land aus der Sportstättenförderung mit rd. 373.080 Euro gefördert, was bei geschätzten Gesamtkosten von rd. 835.218 etwa 44,6% ausmacht. Die Gesamtkosten
sind im Rahmen einer baufachlichen Prüfung als anrechenbare Kosten bestätigt worden. Somit sind die Voraussetzungen für eine Förderung aus dem Klimaschutzfonds gemäß Ziffer 6 der Förderrichtlinie erfüllt.
Die Gemeinde ist antragsberechtigt im Sinne der Richtlinie des Kreises. Insoweit beantragt die Gemeinde Mittel in Höhe von 250.000 Euro (30 % der Gesamtkosten) aus dem Klimaschutzfonds des Kreises. Dabei handelt es sich um den Maximalbetrag für eine Kommune mit einer eingeschränkt gefährdeten finanziellen Leistungsfähigkeit. Die Einstufung wurde bei der Kommunalaufsicht überprüft.
Relevanz für den Klimaschutz
Die Primärenergieeinsparungen durch die Maßnahme wurde im Rahmen der Maßnahme nicht gesondert ermittelt. Das Projekt wird jedoch bauphysikalisch begleitet. Durch die Sanierung des bisher energetisch unzureichenden Sporthallendachs wird demnach ein wesentlicher Beitrag zur Reduzierung der Primärenergie und eine Einsparung der CO2eq-Emission erwartet.
Finanzielle Auswirkungen
Die Förderung des beantragten Zuschusses beträgt insgesamt 250.000,000 Euro und soll voraussichtlich im II. Quartal 2025 abgerufen werden.
Soweit der Ausschuss die Förderung bewilligt, stellt sich die Mittelverfügbarkeit wie folgt dar:
Haushalts-jahr |
Mittel insgesamt |
bereits erfolgte Auszahlungen |
erwartete Auszahlungen aus vorherigen Förderzusagen |
Aktueller Antrag |
Verfügbare Mittel |
2024 - Ansatz |
1.000.000,00 € |
206.723,60 € |
310.861,14 € |
- € |
482.415,26 € |
2024 - VE für 2025 |
2.000.000,00 € |
0,00 € |
1.709.708,95 € |
250.000,00 € |
290.291,05 € |
2024 - VE für 2026 |
1.170.000,00 € |
0,00 € |
486.250,00 € |
- € |
683.750,00 € |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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3,4 MB
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2
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(wie Dokument)
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139,3 kB
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