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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2024/324

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Zuletzt wurden die Abfallentgelte für private Haushalte für das Jahr 2024 kalkuliert und dabei im Wesentlichen konstant gehalten. Die Entgeltkalkulation bezieht sich nunmehr auf zwei Jahre und betrifft somit den Zeitraum 2025 bis 2026.

 

Gesetzliche Grundlage für die Abfallentgeltkalkulation ist wie bei Gebühren das Kommunale Abgabengesetz Schleswig-Holstein (KAG). Der Gebührenbemessung kann ein Kalkulationszeitraum von bis zu drei Jahren zugrunde gelegt werden. Die Verwaltung empfiehlt einen zweijährigen Kalkulationszeitraum, da der Umwelt- und Bauausschuss am 08.08.2024 einen Ansparzeitraum von drei Jahren mit Beginn 2025 mit einer Ansparsumme von 5.227.878 € für die Deponierücklage beschlossen hat.

 

Der Stand der Abfallentgeltrücklage zum 31.12.2023 beläuft sich auf 6.167.587,28 €. Für das Jahr 2024 wurde eine Entnahme von 2,17 Mio. € geplant. Im Kalkulationszeitraum 01.01.2025 bis 31.12.2026 werden Entnahmen aus der Entgeltrücklage in Höhe von 4,9 Mio. € eingeplant (verteilt auf 2 Jahre). Damit werden die aktuell vorhandenen bzw. im aktuellen Jahr noch erwarteten Entgeltrücklagen gem. KAG verbraucht und die Entgelterhöhung damit abgemildert

 

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Abfallentsorgung-Kreis (AGB) sind entsprechend geringfügig anzupassen. Die geänderten Passagen der AGBs sind in den Anlagen blau gekennzeichnet. Die bisher geltenden AGBs sind im Internet zum Vergleich unter folgendem Link abrufbar:

 

https://www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de/fileadmin/ortsrecht/dokument/2023-12-04_lesefassung_deckblattawsanlageundagbab1.1.2024.pdf

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Beschlussempfehlung

Der Umwelt- und Bauausschuss empfiehlt dem Kreistag, die Änderungen der Anlage I zu § 12 AGB Abfallentsorgung-Kreis wie vorgelegt zu beschließen.

 

Der Kreistag beschließt die Änderung der Anlage I zu § 12 AGB Abfallentsorgung-Kreis, wie vorgelegt.

 

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Relevanz für den Klimaschutz

entfällt

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Finanzielle Auswirkungen

Entgelterhöhung für den Kunden

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Anlagen

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