Zur Navigation springen Zum Inhalt springen
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2024/346

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Der Verwaltungsrat der Förde Sparkasse hat in seiner Sitzung am 20. Juni 2024 beschlossen, einen Teil des Jahresüberschusses 2023 entsprechend § 27 Abs. 3 Sparkassengesetz an den Zweckverband Förde Sparkasse abzuführen.

 

Die weitere Verteilung des Jahresüberschusses haben der Zweckverband Förde Sparkasse in seiner Sitzung am 22. Juli 2024 und der Zweckverband Sparkasse Rendsburg-Eckernförde in seiner Sitzung am 2. September 2024 beschlossen.

 

Für die Verteilung des ausgeschütteten Jahresüberschusses gelten die Haftungsanteile der Verbandsmitglieder (§ 13 und § 3 Abs. 2 der Verbandssatzung).

 

Der an den Kreis ausgeschüttete Betrag beträgt 163.636,20 EUR. Dieser Betrag ist für öffentliche, mit dem gemeinnützigen Charakter der Sparkasse im Einklang stehende Zwecke zu verwenden.

 

In den Vorjahren haben die Fachausschüsse verschiedene Maßnahmen beraten und dem Hauptausschuss für eine abschließende Entscheidung vorgelegt.

Reduzieren

Beschlussempfehlung

Die Fachausschüsse werden gebeten, Vorschläge für die Verwendung des Anteils des Kreises Rendsburg-Eckernförde am Jahresüberschusses 2023 der Förde Sparkasse zu entwickeln. Diese Vorschläge sind der Beteiligungsverwaltung bis zum 31.03.2025 vorzulegen. Eine abschließende Beschlussfassung erfolgt in der darauffolgenden Sitzung des Hauptausschusses.

Reduzieren

Relevanz für den Klimaschutz

 

Reduzieren

Finanzielle Auswirkungen

 

Loading...