Mitteilungsvorlage öffentlich - VO/2024/273-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Vorschlag für die Umsetzung von Zeitvorgaben und Redezeiten für den Sitzungsablauf in Kreistagssitzungen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage öffentlich
- Federführend:
- FD 1.3 Gremien und Recht
- Bearbeiter/in:
- Christiane Ostermeyer
- Ansprechpartner/in:
- Julian Detmer
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Bereit
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Hauptausschuss
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Beratung
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10.10.2024
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07.11.2024
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Sachverhalt
Eine Änderung der Geschäftsordnung zur Redezeitbeschränkung könnte z.B. wie folgt aussehen. Dabei wäre es auch möglich, die Redezeit für weitere einzelne Wortbeiträge auf 1 Minute zu beschränken.
- Jeder Fraktion und jedem fraktionslosen Abgeordneten stehen pro Tagesordnungspunkt bis zu fünf Minuten Redezeit zu. Für jeden weiteren Wortbeitrag eines einzelnen Fraktionsmitgliedes zu diesem Tagesordnungspunkt darf die Redezeit drei Minuten nicht überschreiten.
- Der Kreistag kann die Redezeit im Einzelfall abweichend festlegen, insbesondere für die Beratung des Haushaltes oder anderer wichtiger Verhandlungsgegenstände.
- Überschreitet ein Kreistagsmitglied seine ihm zustehende Redezeit, kann die Kreispräsidentin oder der Kreispräsident ihm nach einmaliger Mahnung das Wort entziehen.
- Ist einem Kreistagsmitglied das Wort entzogen, so darf es zu derselben Angelegenheit nicht erneut das Wort erhalten.