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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage öffentlich - VO/2024/273-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Eine Änderung der Geschäftsordnung zur Redezeitbeschränkung könnte z.B. wie folgt aussehen. Dabei wäre es auch möglich, die Redezeit für weitere einzelne Wortbeiträge auf 1 Minute zu beschränken.

 

  1.   Jeder Fraktion und jedem fraktionslosen Abgeordneten stehen pro Tagesordnungspunkt bis zu fünf Minuten Redezeit zu. Für jeden weiteren Wortbeitrag eines einzelnen Fraktionsmitgliedes zu diesem Tagesordnungspunkt darf die Redezeit drei Minuten nicht überschreiten. 
  2.   Der Kreistag kann die Redezeit im Einzelfall abweichend festlegen, insbesondere für die Beratung des Haushaltes oder anderer wichtiger Verhandlungsgegenstände.
  3.   Überschreitet ein Kreistagsmitglied seine ihm zustehende Redezeit, kann die Kreispräsidentin oder der Kreispräsident ihm nach einmaliger Mahnung das Wort entziehen.
  4.   Ist einem Kreistagsmitglied das Wort entzogen, so darf es zu derselben Angelegenheit nicht erneut das Wort erhalten.

 

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Relevanz für den Klimaschutz

 

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Finanzielle Auswirkungen

 

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