Mitteilungsvorlage öffentlich - VO/2024/273
Grunddaten
- Betreff:
-
Vorschlag für die Umsetzung von Zeitvorgaben und Redezeiten für den Sitzungsablauf in Kreistagssitzungen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage öffentlich
- Federführend:
- FD 1.3 Gremien und Recht
- Bearbeiter/in:
- Christiane Ostermeyer
- Ansprechpartner/in:
- Julian Detmer
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Kenntnisnahme
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10.10.2024
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Gestoppt
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Hauptausschuss
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Kenntnisnahme
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Sachverhalt
Rahmenbedingungen für die Einführung von Redezeitbegrenzungen
Mit Beschluss des Hauptausschusses vom 08.08.2024 hat die Politik die Verwaltung gebeten, zu erarbeiten, wie Redezeiten für den Sitzungsablauf mit einfacher Mehrheit im Kreistag beschlossen werden können.
Eine Einführung von Redezeiten mittels Beschlusses des Kreistages ist nicht praktikabel realisierbar. Eher umsetzbar wäre eine Einführung von standardisierten Zeitvorgaben durch Regelung in der Geschäftsordnung.
Insoweit geltend folgende Rahmenbedingungen:
1. Redezeitbegrenzungen sind zulässig, soweit sie nach den gleichen Grundsätzen erfolgen, zur Gewährleistung eines ordnungsgemäßen Geschäftsganges erforderlich sind und nicht außer Verhältnis zur Bedeutung der zu erörternden Angelegenheit stehen. Jedem Mitglied der Vertretung muss ein gewisses Mindestmaß an Redezeit zur Verfügung stehen, um die jeweilige Position sinnvoll und mit hinreichender Deutlichkeit darlegen zu können.
2. Zwar ist eine Redezeitbegrenzung per Beschluss nicht von vornherein unzulässig, müsste jedoch grundsätzlich (von Ausnahmefällen abgesehen) im Rahmen der vorherigen Sitzung und nicht in derselben Sitzung erfolgen. Schon aufgrund des vierteljährlichen Turnus der Kreistagssitzungen und der zu diesem Zeitpunkt noch nicht feststehenden Tagesordnung der nächsten Sitzung wäre dies nur schwierig realisierbar. Möglich wären z.B. gleichlautende Zeitvorgaben für alle Tagesordnungspunkte der nächsten Sitzung.
Einfacher umsetzbar (und zudem klarer und transparenter), wäre eine standardisierte Zeitvorgabe für alle Fraktionen bzw. für fraktionslose Abgeordnete durch Regelung in der Geschäftsordnung.
3. Auf parlamentarischer Ebene sieht z.B. der schleswig-holsteinische grundsätzlich eine Rededauer pro Tagesordnungspunkt von 10 Minuten für jede Fraktion vor.
Auf kommunaler Ebene ist eine kürzere Mindestredezeit denkbar. In einem Urteil aus dem Jahr 2012 hat das VG Oldenburg die Begrenzung der Redezeit auf fünf Minuten bzw. für die Begründung eines Antrages auf zehn Minuten auf Grundlage einer GeschO für zulässig erachtet. Das OVG SH hat eine Begrenzung der Redezeit zu einem Tagesordnungspunkt für jede Fraktion auf fünf Minuten zzgl. jeweils einer Minute für jedes Fraktionsmitglied als zulässig erachtet.