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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2024/329

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Bei der Klimaschutzagentur ist am 26.09.2024 der Antrag auf Förderung aus dem Klimaschutzfonds die Amtsverwaltung Hüttner Berge für eine PV-Anlage auf dem Amtsgebäude eingegangen.

 

Bei dem Projekt handelt es sich um die Montage einer PV-Anlage auf dem Amtsgebäude in Groß Wittensee. Es handelt sich um eine Anlage zur Teileinspeisung mit rd. 65 kWp einschl. Batteriespeicher (96 kWh). Mit der PV-Anlage soll der Strombedarf des Amtsgebäudes zum großen Teil durch den Eigenbedarf gedeckt werden. Durch die Einspeisung soll ein Beitrag zur Erzeugung von regenerativem Strom geleistet werden. Die jährliche Einsparung an CO2 wird mit rd. 25,5 t CO2eq-Emissionen p.a. beziffert.

 

Gemäß der Richtlinie des Kreises Rendsburg-Eckernförde über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von investiven Maßnahmen zum Klimaschutz werden Anlagen zur Bereitstellung und Speicherung von regenerativen Energien unabhängig von einer Förderung durch Dritte gefördert. Die beantragte PV-Anlage mit Speicher erfüllt diesen Fördertatbestand. Die aus dem Klimaschutzfonds beantragte Fördersumme in Höhe 20.000 Euro entspricht rd. 11,3% der genannten anrechenbaren Kosten in Höhe von 177.468,24 Euro. Die 20.000 Euro sind der Maximalbetrag gemäß Richtlinie. Der Antrag beruht auf einer Fachplanung einschl. Kostenschätzung, welche der Klimaschutzagentur vorliegt. Diese wird jedoch aus Gründen der Vertraulichkeit nicht für die öffentliche Beratung im Ausschuss weitergeleitet.

 

Das Amt beantragt zudem den vorzeitigen Maßnahmenbeginn.

 

 

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Beschlussempfehlung

  1. Der Umwelt- und Bauausschuss beschließt, Mittel in Höhe von 20.000,00 Euro für die Amtsverwaltung Hüttner Berge zu gewähren.

 

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Relevanz für den Klimaschutz

Mit der Förderung von investiven Klimaschutzmaßnahmen wird ein Beitrag zur Reduktion von Treibhausgasen geleistet.

 

Mit der neu eingesetzten Technik kann laut Berechnung durch den Fachplaner eine Energieeinsparung von rd. 25,5 t CO2eq-Emissionen pro Jahr realisiert werden.

 

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Finanzielle Auswirkungen

Die Förderung des beantragten Zuschusses beträgt insgesamt 20.000,00 Euro und soll voraussichtlich im IV. Quartal 2025 abgerufen werden.

 

Soweit der Ausschuss die Förderung bewilligt, stellt sich die Mittelverfügbarkeit wie folgt dar:

 

 

Haushalts-jahr

Mittel insgesamt

bereits erfolgte Auszahlungen

erwartete Auszahlungen aus vorherigen Förderzusagen

Aktueller Antrag

Verfügbare Mittel

2024 - Ansatz

           1.000.000,00 €

               206.723,60 €

               310.861,14 €

                                     -  

                    482.415,26 €

2024 - VE für 2025

           2.000.000,00 €

                                0,00 €

           1.959.708,95 €

                    20.000,00 €

                    40.291,05 €

2024 - VE für 2026

           1.170.000,00 €

                                0,00 €

               486.250,00 €

                                     -  

683.750,00 €

 

 

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Anlagen

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