Beschlussvorlage öffentlich - VO/2024/322
Grunddaten
- Betreff:
-
Klimaschutzmanagement: Antrag Klimaschutzfonds -
Gemeinde Osdorf - Austausch von Fenster und Türen in der Kita Pusteblume
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- FD 4.5 Infrastruktur
- Bearbeiter/in:
- Jörn Voß
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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|
Umwelt- und Bauausschuss
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Entscheidung
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17.10.2024
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Sachverhalt
Bei der Klimaschutzagentur ist am 23.09.2024 der Antrag auf Förderung aus dem Klimaschutzfonds der Gemeinde Osdorf zum Tausch der Fenster und Türen in der Kita Pusteblume eingegangen.
Im Rahmen eines geförderten Quartierskonzeptes wurden verschiedene
Maßnahmen identifiziert, die einen Beitrag zum Klimaschutz leisten sollten. Dabei wurden auch die kommunalen Liegenschaften betrachtet. Dabei wurde festgestellt, dass die Tür und die Fenster in der Kita Pusteblume in einem katastrophalen energetischen Zustand seien und dringend ausgetauscht werden sollten. Eine Einsparung CO2eq-Emissionen pro Jahr realisiert wurde mit rund 800 bis 1.000 kg p.a. ermittelt.
Die Gesamtkosten des Tauschs von Tür und Fenstern liegt bei rd. 45.000 Euro. Diese Kosten sind auch bereits beim Drittmittelgeber (Bund/KfW) als anrechenbare Kosten anerkannt. Es wurden insgesamt 6.750 Euro bzw. 15% dieser Gesamtkosten im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen – bewilligt. Somit sind die Voraussetzungen für eine Förderung aus dem Klimaschutzfonds gemäß Ziffer 6 der Förderrichtlinie erfüllt.
Die Gemeindeist antragsberechtigt im Sinne der Richtlinie des Kreises. Insoweit beantragt die Gemeinde Mittel in Höhe von 18.000 Euro (40% der Gesamtkosten) aus dem Klimaschutzfonds des Kreises. Die erhöhte Förderquote entspricht der Quote, die gemäß Richtlinie für Gemeinden mit einer gefährdet dauernden finanziellen Leistungsfähigkeit gilt. Die Einstufung wurde bei der
Kommunalaufsicht überprüft.
Die Umsetzung ist noch in 2024 vorgesehen. Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn wurde bei der Verwaltung beantragt.
Finanzielle Auswirkungen
Die Förderung des beantragten Zuschusses beträgt insgesamt 18.000,000 Euro und soll voraussichtlich im I. Quartal 2025 abgerufen werden.
Soweit der Ausschuss die Förderung bewilligt, stellt sich die Mittelverfügbarkeit wie folgt dar:
Haushalts-jahr |
|
Mittel insgesamt |
bereits erfolgte Auszahlungen |
erwartete Auszahlungen aus vorherigen Förderzusagen |
Aktueller Antrag |
Verfügbare Mittel |
2024 - Ansatz |
|
1.000.000,00 € |
206.723,60 € |
310.861,14 € |
- € |
482.415,26 € |
2024 - VE für 2025 |
|
2.000.000,00 € |
0,00 € |
1.691.708,95 € |
18.000,00 € |
308.291,05 € |
2024 - VE für 2026 |
|
1.170.000,00 € |
0,00 € |
486.250,00 € |
- € |
683.750,00 € |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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3,7 MB
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2
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(wie Dokument)
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139,7 kB
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