Beschlussvorlage öffentlich - VO/2024/321
Grunddaten
- Betreff:
-
Klimaschutzmanagement: Antrag Klimaschutzfonds - SV Merkur Hademarschen - Umrüstung auf LED-Flutlichtanlage
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- FD 4.5 Infrastruktur
- Bearbeiter/in:
- Jörn Voß
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Umwelt- und Bauausschuss
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Entscheidung
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17.10.2024
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Sachverhalt
Bei der Klimaschutzagentur ist am 24.09.2024 der Antrag auf Förderung aus dem Klimaschutzfonds des Sportvereins Merkur Hademarschen für die Umrüstung der Flutlichtanlage auf LED eingegangen.
Bei dem Projekt handelt es sich um die Umrüstung der Sportplatzbeleuchtung auf LED-Beleuchtungsmittel. Die Anlage mit 6 Masten wird derzeit mit 8 konventionellen Lichtflutern mit je 2.000 W zzgl. 8 Vorschaltgeräten zu je 225 W betrieben. An ihrer Stelle sollen 8 Flutlichter mit dimmbarer LED-Technik zu je 1.505 W zum Einsatz kommen. Mit der neu eingesetzten Technik kann laut Berechnung durch den Fachplaner eine Energieeinsparung von bis zu 1,9 t CO2eq-Emissionen pro Jahr realisiert werden, was ungefähr einer Einsparung von 50% entspricht.
Die Gesamtkosten der Umrüstung liegen bei rd. 25.170 Euro. Diese Kostenschätzung beruht auf einem Richtpreisangebot durch einen Fachbetrieb. Diese Kostenkalkulation liegt der Klimaschutzagentur vor, wird jedoch aus Gründen der Vertraulichkeit nicht für die öffentliche Beratung im Ausschuss weitergeleitet.
Für das Vorhaben sind für die Finanzierung durch Drittmittel beim Landessportverband Fördermittel in Höhe von rd. 5.034 Euro beantragt worden (20 % der Gesamtkosten). Rd. 10.068 Euro
sollen aus der Sportstättenförderung des Kreises (rd. 40%) kommen. Die Drittmittelförderung läge damit über den notwendigen 5%, was Voraussetzung für eine Förderung aus dem Klimaschutzfonds gemäß Ziffer 6 der Förderrichtlinie ist. Der Sportverein ist antragsberechtigt im Sinne der Richtlinie des Kreises. Insoweit beantragt der Sportverein Mittel in Höhe von 5.033,89 Euro (20% der Gesamtkosten) aus dem Klimaschutzfonds des Kreises. Es verbleibt ein Eigenanteil von
20%.
Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn wurde ebenfalls beantragt.
Relevanz für den Klimaschutz
Mit der Förderung von investiven Klimaschutzmaßnahmen wird ein Beitrag zur Reduktion von Treibhausgasen geleistet.
Mit der neu eingesetzten Technik kann laut Berechnung durch den Fachplaner eine Energieeinsparung von bis zu 1,9 t CO2eq-Emissionen pro Jahr realisiert werden.
Finanzielle Auswirkungen
Die Förderung des beantragten Zuschusses beträgt insgesamt 5.033,89 Euro und soll voraussichtlich im I. Quartal 2025 abgerufen werden.
Soweit der Ausschuss die Förderung bewilligt, stellt sich die Mittelverfügbarkeit wie folgt dar:
Haushalts-jahr |
|
Mittel insgesamt |
bereits erfolgte Auszahlungen |
erwartete Auszahlungen aus vorherigen Förderzusagen |
Aktueller Antrag |
Verfügbare Mittel |
2024 - Ansatz |
|
1.000.000,00 € |
206.723,60 € |
310.861,14 € |
- € |
482.415,26 € |
2024 - VE für 2025 |
|
2.000.000,00 € |
0,00 € |
1.686.675,06 € |
5.033,89 € |
313.324,94 € |
2024 - VE für 2026 |
|
1.170.000,00 € |
0,00 € |
486.250,00 € |
- € |
683.750,00 € |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,2 MB
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2
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(wie Dokument)
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140,5 kB
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