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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2024/318

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Bei der Klimaschutzagentur ist der Antrag auf Förderung aus dem Klimaschutzfonds der Gemeinde Achterwehr für den Einbau einer Wärmepumpe in einem Wohngebäude der Gemeinde Achterwehr am 17.08.2024 eingegangen.

 

Die Gemeinde verfügt über ein Wohngebäude, welches derzeit über einer Gasheizung mit Wärme und Warmwasser versorgt wird. Mit dem Projekt soll diese Gasheizung durch eine Wärmepumpe ersetzt werden. Eine Einsparung CO2eq-Emissionen pro Jahr realisiert wurde im Rahmen des Antragsverfahrens beim Bund nicht gesondert ermittelt.

 

Für das Vorhaben sind Drittmittel im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Heizungsförderung – Kommunen (Programm 422) beantragt worden. Die beantragte Höhe der Drittmittel entspricht 22.225 Euro bzw. 35% der Gesamtkosten. Somit sind im Falle einer Förderzusage durch den Bund die Voraussetzungen für eine Förderung aus dem Klimaschutzfonds gemäß Ziffer 6 der Förderrichtlinie erfüllt. Diese Förderungen ist noch nicht bewilligt. 

 

 

Die Gemeindeist antragsberechtigt im Sinne der Richtlinie des Kreises. Insoweit beantragt die Gemeinde Mittel in Höhe von 25.400 Euro (40% der Gesamtkosten) aus dem Klimaschutzfonds des Kreises. Die erhöhte Förderquote entspricht der Quote, die gemäß Richtlinie für Gemeinden mit einer gefährdet dauernden finanziellen Leistungsfähigkeit gilt. Die Einstufung wurde bei der Kommunalaufsicht überprüft.

 

Die Umsetzung ist noch in 2024 vorgesehen, da die vorhandene Gasheizung defekt ist. Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn wurde bei der Verwaltung beantragt.

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Beschlussempfehlung

  1. Der Umwelt- und Bauausschuss beschließt, Mittel in Höhe von 25.400,00 Euro für die Gemeinde Achterwehr zu gewähren.
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Relevanz für den Klimaschutz

Eine Einsparung CO2eq-Emissionen pro Jahr realisiert wurde im Rahmen des Antragsverfahrens beim Bund nicht gesondert ermittelt.

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Finanzielle Auswirkungen

Die Förderung des beantragten Zuschusses beträgt insgesamt 25.40,000 Euro und soll voraussichtlich im II. Quartal 2025 abgerufen werden.

 

Soweit der Ausschuss die Förderung bewilligt, stellt sich die Mittelverfügbarkeit wie folgt dar:

 

Haushalts-jahr

Mittel insgesamt

bereits erfolgte Auszahlungen

erwartete Auszahlungen aus vorherigen Förderzusagen

Aktueller Antrag

Verfügbare Mittel

2024 - Ansatz

           1.000.000,00 €

               206.723,60 €

               310.861,14 €

                                     -  

                    482.415,26 €

2024 - VE für 2025

           2.000.000,00 €

                                0,00 €

           1.656.075,48 €

                      25.400,00 €

                    343.924,52 €

2024 - VE für 2026

           1.170.000,00 €

                                0,00 €

               486.250,00 €

                                     -  

683.750,00 €

 

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Anlagen

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