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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2024/323

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Seit dem 04.06.1992 besteht zwischen dem Kreis Rendsburg-Eckernförde und der Abfallwirtschaft Rendsburg-Eckernförde GmbH (AWR) ein Entsorgungsvertrag. Der Kreis beauftragt als öffentlich-rechtlicher Entsorger nach dem heutigen Kreislaufwirtschaftsgesetz die AWR als Dritte mit der Wahrnehmung der Aufgaben. Die AWR erhält für ihre Leistungen auf der Grundlage einer im Voraus kalkulierten Selbstkostenabrechnung ein Entgelt (Festpreis), das jährlich zum 01.01. neu zu vereinbaren ist.

 

Beigefügt ist das Festpreisangebot der AWR (Abfallwirtschaft Rendsburg-Eckernförde GmbH) vom 26.09.2024 für das Jahr 2025.

 

Das Festpreisangebot ist von der Verwaltung geprüft worden. Die einzeln aufgeführten Positionen sind plausibel und nachvollziehbar, ebenso die Aufteilung der Positionen in die Bereiche „private Haushalte“ und „andere Herkunftsbereiche“.

 

Die Verwaltung empfiehlt für das Jahr 2025

 

  •           die Verwertungserlöse für Altpapier wie in den Vorjahren in Form eines Korridors von +/-10 % abzurechnen.
  •           Abrechnung der festpreisrelevanten Investitionen mit einem Wert von mindestes 50.000 € je Anlagegut sowie Reparatur- und Instandhaltungsaufwendungen

 

Die Kosten des Brutto-Festpreises steigen um 3,6 % gegenüber 2024.

 

Die Erhöhung des Festpreises kann im Detail aus den Ausführungen des Festpreisangebotes entnommen werden.

 

Auch die vertraglich vereinbarten Preisanpassungen auf Basis öffentlicher Preisindizes führen regelmäßig zu Kostensteigerungen.

 

Das beigefügte Festpreisangebot enthält auf den Seiten 5 bis 11 vertiefende Erläuterungen zu den einzelnen Positionen.

 

Die Anlage Angebot Festpreis 2025 ist nichtöffentlich, weil hier schützenswerte, unternehmensspezifische Daten enthalten sind.

 

Um vertraulichen Umgang mit den Erläuterungen und Einzelpositionen zum Festpreis wird gebeten.

 

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Beschlussempfehlung

Der Umwelt- und Bauausschuss empfiehlt dem Kreistag, das Festpreisangebot der AWR vom 26.09.2024 in Höhe von 21.154.317,25 € netto, bzw. 25.173.637,52 € brutto unter Berücksichtigung der unter Ziffer 2.1 des Angebots genannten Rahmenbedingungen anzunehmen.

 

Der Kreistag beschließt, das Festpreisangebot der AWR vom 26.09.2024 in Höhe von 21.154.317,25 € netto, bzw. 25.173.637,52€ brutto unter Berücksichtigung der unter Ziffer 2.1 des Angebots genannten Rahmenbedingungen anzunehmen.

 

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Relevanz für den Klimaschutz

entfällt

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Finanzielle Auswirkungen

Erhöhter Aufwand im Teilplan Abfallwirtschaft, der bestehenden Rücklagen aus den Abfallentgelten zugutekommt.

 

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Anlagen

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