Beschlussvorlage öffentlich - VO/2024/313
Grunddaten
- Betreff:
-
Klimaschutzmanagement: Antrag Klimaschutzfonds - Gemeinde Osterrönfeld - Umrüstung auf LED-Straßenbeleuchtung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- FD 4.5 Infrastruktur
- Bearbeiter/in:
- Jörn Voß
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Umwelt- und Bauausschuss
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Entscheidung
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17.10.2024
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Sachverhalt
Bei der Klimaschutzagentur ist der Antrag der Gemeinde Osterrönfeld für die Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED eingegangen.
Die Gemeinde Osterrönfeld hat am 15.08.2024 einen Antrag auf Förderung aus dem Klimaschutzfonds des Kreises gestellt. Mit dem Projekt sollen Teilbereiche der Straßenbeleuchtung auf LED-Beleuchtungsmittel umgestellt werden. Mit der neu eingesetzten Technik kann laut Berechnungen durch den Fachplaner eine Energieeinsparung von rd. 79 % bzw. eine Einsparung von rd. 31,5 t CO2eq-Emissionen pro Jahr realisiert werden.
Die Gesamtkosten der Umrüstung liegen bei rd. 165.550 Euro. Diese Kostenschätzung beruht auf einer Kalkulation durch einen Fachplaner.
Für das Vorhaben sind Drittmittel im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) des Bundes in Höhe von 66.200 Euro als Förderung aus der sogenannten Kommunalrichtlinie beantragt worden. Dieses entspricht rd. 40% der Gesamtkosten und ist Voraussetzung für eine Förderung aus dem Klimaschutzfonds gemäß Ziffer 6 der Förderrichtlinie. Diese Förderungen ist noch nicht bewilligt. Die Förderrichtlinien wurden dem Antrag gemäß Ziffer 7 der Richtlinie zum Klima-
schutzfonds mit eingereicht. Die Gemeinde ist antragsberechtigt im Sinne der Richtlinie des Kreises. Insoweit beantragt die Gemeinde Mittel in Höhe von 57.925 Euro (35% der Gesamtkosten) aus dem Klimaschutzfonds des Kreises. Die erhöhte Förderquote entspricht der Quote, die gemäß Richtlinie für Gemeinden mit einer eingeschränkt dauernden finanziellen Leistungsfähigkeit gilt. Die Einstufung wurde bei der Kommunalaufsicht überprüft.
Die Umsetzung ist für das Jahr 2025 vorgesehen. Dieses hängt allerdings von der Bearbeitungszeit des Bundesfördergebers ab.
Relevanz für den Klimaschutz
Mit der Förderung von investiven Klimaschutzmaßnahmen wird ein Beitrag zur Reduktion von Treibhausgasen geleistet.
Mit der neu eingesetzten Technik kann laut Berechnung durch den Fachplaner eine Energieeinsparung von rd. 31,5 t CO2eq-Emissionen pro Jahr realisiert werden.
Finanzielle Auswirkungen
Die Förderung des beantragten Zuschusses beträgt insgesamt 57.925,00 Euro und soll voraussichtlich im II. Quartal 2026 abgerufen werden.
Soweit der Ausschuss die Förderung bewilligt, stellt sich die Mittelverfügbarkeit wie folgt dar:
Haushalts-jahr |
Mittel insgesamt |
bereits erfolgte Auszahlungen |
Erwartete Auszahlungen aus vorherigen Förderzusagen |
Aktueller Antrag |
Verfügbare Mittel |
2024 – Ansatz |
1.000.000 € |
206.723,60 € |
310.861,14 € |
0,00 € |
482.415,26 € |
2024 – VE für 2025 |
2.000.000 € |
0,00 €
|
1.652.267,48 € |
0,00 € |
347.732,52 € |
2024 - VE für 2026 |
1.170.000 € |
0,00 € |
428.325,00 € |
57.925,00 € |
741.675,00 € |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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4,1 MB
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2
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(wie Dokument)
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139,5 kB
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