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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage öffentlich - VO/2024/292

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Der Sozial- und Gesundheitsausschuss hat in seiner Sitzung vom 29.02.2024 beschlossen, die Kostenübernahme von Gebärdensprachdolmetscherinnen und Gebärdensprachdolmetschern für Menschen mit Hörbehinderung bei Beratungsstellen die vom Kreis gefördert und nach dem Subsidiaritätsprinzip unterstützt werden zu gewährleisten. Die Finanzierung erfolgt zunächst bis Ende September 2024 aus dem Budget zur Umsetzung des Kreisaktionsplanes zur UN-Behindertenrechtskonvention, sofern nicht die Kosten von der Eingliederungshilfe übernommen werden.

 

Über den Umfang der Nutzung des Dolmetscherdienstes soll in der Sitzung im September berichtet werden.

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Relevanz für den Klimaschutz

 

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Finanzielle Auswirkungen

 

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