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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage öffentlich - VO/2024/206

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Gemäß § 1 Abs. 1a KrO ist der zuständigen Kommunalaufsichtsbehörde alle vier Jahre unter Einbindung der Gleichstellungsbeauftragten über die Maßnahmen, die der Verwirklichung des Grundrechts der Gleichberechtigung dienen, zu berichten.

Nach Einbeziehung der Gleichstellungsbeauftragten des Kreises, Frau Kempe-Waedt, sind in dem dieser Vorlage beigefügten Bericht die Rückmeldungen der maßgeblichen Gesellschaften des Kreises über im Berichtszeitraum ergriffene Maßnahmen in dem oben beschriebenen Sinn tabellarisch dargestellt. Ergänzend hierzu sind die Einzelberichte ebenso als Anlage beigefügt.

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Relevanz für den Klimaschutz

 

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Finanzielle Auswirkungen

 

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Anlagen

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