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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage öffentlich - VO/2024/298

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Wie bei Einführung des neuen Regionalverkehrs im Kreis 2021 vereinbart, wird dieser derzeit evaluiert.

Nach Durchführung verschiedener Beteiligungen von Bürgerinnen und Bürger sowie Gemeinden, Städten und Ämtern, befindet sich die Erarbeitung des Entwurfs des Endberichtes in seiner abschließenden Phase.

Am 02.10.2024 wird die vierte Regionalkonferenz zur Evaluation des Regionalverkehrs in Rendsburg durchgeführt.

Anschließend wird der Abschlussbericht zu der Evaluation fertig gestellt und in der Sitzung des Regionalentwicklungsausschusses am 13.11.2024 präsentiert.

 

Im Rahmen der Evaluation wurde auch eine Einsparungsliste erarbeitet, die die aus fachlicher Sicht am besten für eine Streichung geeigneten Fahrten/Linien aufzeigt.

Aufgrund aktueller Diskussionen wurde darüber hinaus ermittelt, welche Streichungen über die fachliche Empfehlung hinaus möglich wären, sollte es durch den Ausschuss gewollt sein, den vertraglich ermöglichten Umfang von maximal 5 % des Betriebsprogrammes auszuschöpfen.

Diese Möglichkeiten wurden bewertet und Auswirkungen der potentiellen Streichungen auf die Qualität des ÖPNV ermittelt.

Über die Ergebnisse wird im Folgenden informiert.

 

Dabei sind zunächst die für eine mögliche Leistungsreduzierung vertraglichen Rahmenbedingungen zu beachten. Grundsätzlich können von einem Jahr auf das nächste maximal 5 % der Betriebsleistung (Fahrplan-km) reduziert werden. Die vertragliche Umsetzungsfrist für das Verkehrsunternehmen beträgt dabei 6 Monate nach Vorgabe der angepassten Betriebsleistung durch den Kreis an das Verkehrsunternehmen.

 

Für den Regionalverkehr sei dies folgend beispielhaft dargestellt:

 

Fahrplankilometer pro Betriebsjahr: 9.000.000 km

Davon max. pro Jahr abbestellbar (5 %): 450.000 km

 

Dies entspricht bei einem vertraglich vereinbarten Zu-/Abbestellpreis von 2,16 € pro Kilometer insgesamt 972.000 €, die maximal bei Ausschöpfung der Abbestellquote gespart werden könnten.

 

Zur Identifikation möglicher Linien/Fahrten, die potentiell gestrichen werden könnten, wurden in erster Linie die Fahrgastzahlen analysiert. Die dabei aus fachlicher Sicht für eine Streichung potentiell in Frage kommenden Verbindungen sind der Vorlage als Anlage beigefügt.

 

In einem ersten Schritt wurden dafür Verbindungen identifiziert, bei deren Streichung zum einen weiterhin ein Grundangebot für den ÖPNV vor Ort zur Verfügung stehen würde, da eine Streichung von Verbindungen durch andere vor Ort bestehende Linien in einem gewissen Rahmen aufgefangen werden kann. Und zum anderen Verbindungen, bei denen eine Streichung zu Zeiten schwacher Nachfrage in den Tagesrandlagen den ÖPNV als Teil der Daseinsvorsorge in seiner Funktion wenig beeinträchtigen würde.

 

Das Streichpotential für die aus fachlicher Sicht geeigneten Verbindungen, deren Streichung die Qualität des ÖPNV nur wenig negativ beeinflussen würden, ist in der Anlage unter Kategorie „I“ benannt. Insgesamt ergeben sich dadurch rund 258.000 Fahrplan-km, die ohne größere Auswirkungen auf die Funktion und Qualität des ÖPNV eingespart werden könnten.

 

In dem Zuge sei auch noch auf die Vorlage VO/2023/142 aus der REA-Sitzung vom 26.04.2023 verwiesen, wo bereits ein erstes Streichpotential von 190.000 Fahrplan-km ermittelt und von dem Regionalentwicklungsausschuss so beschlossen wurde.

 

Mit den damaligen Streichung und den jetzt ermittelten weiteren 258.000 Fahrplan-km als potentiell streichbare Leistung ist aus fachlicher Sicht zunächst das Potential an Fahrten, die ohne große negative Folgen für die ÖPNV-Qualität gestrichen werden könnten, ausgeschöpft.

 

Das ermittelte Volumen reicht mithin noch nicht aus, sollte es gewollt sein, die maximal möglichen Leistungskürzungen von 450.000 Fp-km auszuschöpfen.

Daher wurden weitere mögliche Linien/Verbindungen in die Liste mit aufgenommen, die dort unter die Kategorie „II“ fallen. Es handelt sich dabei um Leistungen, deren Streichung nicht durch andere Linien kompensiert werden könnte und bei denen Gemeinden ihr bisheriges ÖPNV-Angebot als Teil der Daseinsvorsorge z.T. komplett verlieren würden. Dies trifft dabei in erster Linie die ländlichsten Regionen im Kreis, in denen der ÖPNV auf Grund des geringen Fahrgastpotentials am schwächsten ausgelastet ist. Die betroffenen Linien sind in kartographischer Darstellung der Anlage beigefügt.

 

Hinzuweisen sei noch darauf, dass eine Streichung der Fahrten in Kategorie „II“ auch bedeuten würde, dass die Mindeststandards des Bedienangebotes gem. den Vorgaben des Regionalen Nahverkehrsplan des Kreises unterschritten werden würden, da einige der dort unter Kap. 5.2.2 aufgeführten Verbindungen der Netzebene 3 ersatzlos entfallen müssten.

 

Aus fachlicher Sicht sollte eine zumindest ersatzlose Streichung der Verbindungen in Kategorie „II“ daher vermieden werden, soweit der ÖPNV sich nicht in seiner Funktion als Teil der Daseinsvorsorge aus einzelnen Gemeinden zurückziehen soll.

 

Das Thema potentieller Einsparungen im ÖPNV ist Thema im derzeit laufenden Konsultationsverfahren mit der kommunalen Ebene.

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Relevanz für den Klimaschutz

Ein funktionierender und gut ausgestalteter ÖPNV trägt zur Einsparung von CO2-Emissionen bei.   

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Finanzielle Auswirkungen

Ergeben sich aus der Vorlage.

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Anlagen

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