Beschlussvorlage öffentlich - VO/2024/201
Grunddaten
- Betreff:
-
Klimaschutzmanagement: Antrag Klimaschutzfonds - TSV Neudorf-Bornstein - Umrüstung LED-Flutlichtanlage
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- FD 4.5 Infrastruktur
- Bearbeiter/in:
- Jörn Voß
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Umwelt- und Bauausschuss
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Entscheidung
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12.09.2024
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Sachverhalt
Bei der Klimaschutzagentur ist ein Antrag des TSV Neudorf-Bornstein eingegangen.
Der TSV Neudorf-Bornstein hat am 26.04.2024 einen Antrag auf Förderung aus dem Klimaschutzfonds des Kreises gestellt und am 18.07.2024 eine Änderung zum Antrag mitgeteilt. Bei dem Projekt handelt es sich um die Umrüstung der Sportplatzbeleuchtung auf LED-Beleuchtungsmittel. Die derzeit 8 Masten werden mit Halogenstrahlern betrieben und sind knapp 20 Jahre alt. An ihrer Stelle sollen 8 Masten mit LED-Technik zum Einsatz kommen. Mit der neu eingesetzten Technik kann laut Berechnung durch den Fachplaner eine Energieeinsparung von rd. 4 t CO2eq-Emissionen pro Jahr realisiert werden.
Die Gesamtkosten der Umrüstung liegen einschl. Baukosten und Planung durch einen Architekten (Bauantrag) bei rd. 141.369 Euro. Diese Kostenschätzung beruht auf einem Richtpreisangebot durch einen Fachbetrieb. Diese Kostenkalkulation liegt der Klimaschutzagentur vor, wird jedoch aus Gründen der Vertraulichkeit nicht für die öffentliche Beratung im Ausschuss weitergeleitet.
Für das Vorhaben sind für die Finanzierung durch Drittmittel beim Landessportverband Fördermittel in Höhe von rd. 23.615 Euro beantragt worden (16,7% der Gesamtkosten). Der Antrag liegt der Klimaschutzagentur vor. 40.000 Euro sollen aus der Sportstättenförderung des Kreises (rd. 28%). Die Drittmittelförderung läge damit über den notwendigen 5%, was Voraussetzung für eine Förderung aus dem Klimaschutzfonds gemäß Ziffer 6 der Förderrichtlinie ist. Der TSV Neudorf-Bornstein ist antragsberechtigt im Sinne der Richtlinie des Kreises. Insoweit beantragt der Sportverein Mittel in Höhe von 49.479,04 Euro (35% der Gesamtkosten) aus dem Klimaschutzfonds des Kreises. Es verbleiben 20% Eigenanteil, welchen der Sportverein in Eigenleistung erbringen möchte. Die beantragten Mittel liegt mit 35% über den maximal möglichen Förderquote von
30%. Demnach wäre ein Zuschuss in Höhe von 42.410,61 Euro möglich. Zudem beantragt der TSV Neudorf-Bornstein den vorzeitigen Maßnahmenbeginn gemäß Ziffer 10 der Richtlinie des Kreises, um bereits im September 2024 mit der neuen Beleuchtung starten zu können.
Finanzielle Auswirkungen
Die Förderung des beantragten Zuschusses beträgt insgesamt 42.410,61 Euro und soll voraussichtlich im I Quartal 2025 abgerufen werden.
Soweit der Ausschuss die Förderung bewilligt, stellt sich die Mittelverfügbarkeit wie folgt dar:
Haushaltsjahr |
Mittel insgesamt |
bereits erfolgte Auszahlungen |
Erwartete Auszahlungen aus vorherigen Förderzusagen |
Aktueller Antrag |
Verfügbare Mittel |
2024 – Ansatz |
1.000.000 € |
189.329,92 € |
289.067,38 € |
|
521.603,70 € |
2024 – VE für 2025 |
2.000.000 € |
0
|
1.297.593,92 € |
42.410,61 € |
659.995,47 € |
2024 - VE für 2026 |
1.170.000 € |
0 |
385.610 € |
|
784.390 € |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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136,6 kB
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2
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(wie Dokument)
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3,3 MB
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