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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2024/201

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Bei der Klimaschutzagentur ist ein Antrag des TSV Neudorf-Bornstein eingegangen.

 

Der TSV Neudorf-Bornstein hat am 26.04.2024 einen Antrag auf Förderung aus dem Klimaschutzfonds des Kreises gestellt und am 18.07.2024 eine Änderung zum Antrag mitgeteilt. Bei dem Projekt handelt es sich um die Umrüstung der Sportplatzbeleuchtung auf LED-Beleuchtungsmittel. Die derzeit 8 Masten werden mit Halogenstrahlern betrieben und sind knapp 20 Jahre alt. An ihrer Stelle sollen 8 Masten mit LED-Technik zum Einsatz kommen. Mit der neu eingesetzten Technik kann laut Berechnung durch den Fachplaner eine Energieeinsparung von rd. 4 t CO2eq-Emissionen pro Jahr realisiert werden.

 

Die Gesamtkosten der Umrüstung liegen einschl. Baukosten und Planung durch einen Architekten (Bauantrag) bei rd. 141.369 Euro. Diese Kostenschätzung beruht auf einem Richtpreisangebot durch einen Fachbetrieb. Diese Kostenkalkulation liegt der Klimaschutzagentur vor, wird jedoch aus Gründen der Vertraulichkeit nicht für die öffentliche Beratung im Ausschuss weitergeleitet.

 

Für das Vorhaben sind für die Finanzierung durch Drittmittel beim Landessportverband Fördermittel in Höhe von rd. 23.615 Euro beantragt worden (16,7% der Gesamtkosten). Der Antrag liegt der Klimaschutzagentur vor. 40.000 Euro sollen aus der Sportstättenförderung des Kreises (rd. 28%). Die Drittmittelförderung läge damit über den notwendigen 5%, was Voraussetzung für eine Förderung aus dem Klimaschutzfonds gemäß Ziffer 6 der Förderrichtlinie ist. Der TSV Neudorf-Bornstein ist antragsberechtigt im Sinne der Richtlinie des Kreises. Insoweit beantragt der Sportverein Mittel in Höhe von 49.479,04 Euro (35% der Gesamtkosten) aus dem Klimaschutzfonds des Kreises. Es verbleiben 20% Eigenanteil, welchen der Sportverein in Eigenleistung erbringen möchte. Die beantragten Mittel liegt mit 35% über den maximal möglichen Förderquote von

30%. Demnach wäre ein Zuschuss in Höhe von 42.410,61 Euro möglich. Zudem beantragt der TSV Neudorf-Bornstein den vorzeitigen Maßnahmenbeginn gemäß Ziffer 10 der Richtlinie des Kreises, um bereits im September 2024 mit der neuen Beleuchtung starten zu können.

 

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Beschlussempfehlung

Der Umwelt- und Bauausschuss beschließt, Mittel in Höhe von 42.410,61 Euro für den TSV Neudorf-Bornstein zu gewähren.

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Relevanz für den Klimaschutz

Mit der Förderung von investiven Klimaschutzmaßnahmen wird ein Beitrag zur Reduktion von Treibhausgasen geleistet.

 

Mit der neu eingesetzten Technik kann laut Berechnung durch den Fachplaner eine

Energieeinsparung von rd. 4 t CO2eq-Emissionen pro Jahr realisiert werden.

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Finanzielle Auswirkungen

Die Förderung des beantragten Zuschusses beträgt insgesamt 42.410,61 Euro und soll voraussichtlich im I Quartal 2025 abgerufen werden.

 

Soweit der Ausschuss die Förderung bewilligt, stellt sich die Mittelverfügbarkeit wie folgt dar:

Haushaltsjahr

Mittel insgesamt

bereits erfolgte Auszahlungen

Erwartete Auszahlungen aus vorherigen Förderzusagen

Aktueller Antrag

Verfügbare Mittel

2024 – Ansatz

1.000.000 €

189.329,92 €

289.067,38 €

 

521.603,70 €

2024 – VE für 2025

2.000.000 €

0

 

1.297.593,92 €

42.410,61 €

659.995,47 €

2024 - VE für 2026

1.170.000 €

0

385.610 €

 

784.390 €

 

 

 

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Anlagen

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