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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2024/202

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Bei der Klimaschutzagentur ist ein Antrag des Eckernførde Idrætsforening e.V. eingegangen.

 

Der Sportverein Eckernførde Idrætsforening e.V. hat am 13.04.2024 einen Antrag auf Förderung aus dem Klimaschutzfonds des Kreises gestellt. Bei dem Projekt handelt es sich um die Umrüstung der Sportplatzbeleuchtung auf LED-Beleuchtungsmittel. Mit der neu eingesetzten Technik kann laut Berechnung durch den Fachplaner eine Energieeinsparung von rd. 2 t CO2eq-Emissionen pro Jahr realisiert werden, was knapp 79% Energieeinsparung gegenüber der derzeitigen Anlage entspricht.

 

Die Gesamtkosten der Umrüstung liegen bei rd. 29.800 Euro. Diese Kostenschätzung beruht auf einer Kostenschätzung durch einen Fachbetrieb. Diese Kostenkalkulation liegt der Klimaschutzagentur vor, wird jedoch aus Gründen der Vertraulichkeit nicht für die öffentliche Beratung im Ausschuss weitergeleitet.

 

Der Eckernførde Idrætsforening e.V. ist antragsberechtigt im Sinne der Richtlinie des Kreises. Insoweit beantragt der Sportverein Mittel in Höhe von 8.940 Euro (30% der Gesamtkosten) aus dem Klimaschutzfonds des Kreises. 

 

Zudem beantragt der Eckernførde Idrætsforening e.V. den vorzeitigen Maßnahmenbeginn gemäß Ziffer 10 der Richtlinie des Kreises, um bereits – in Abhängigkeit von der Förderzusage des Bundes - im September 2024 mit der neuen Beleuchtung starten zu können.

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Beschlussempfehlung

Der Umwelt- und Bauausschuss beschließt, Mittel in Höhe von 8.940,00 Euro für den Eckernførde Idrætsforening e.V zu gewähren.

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Relevanz für den Klimaschutz

Mit der Förderung von investiven Klimaschutzmaßnahmen wird ein Beitrag zur Reduktion von Treibhausgasen geleistet.

 

Mit der neu eingesetzten Technik kann laut Berechnung durch den Fachplaner eine Energieeinsparung von rd. 2 t CO2eq-Emissionen pro Jahr realisiert werden.

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Finanzielle Auswirkungen

Die Förderung des beantragten Zuschusses beträgt insgesamt 8.940,00 Euro und soll voraussichtlich im IV. Quartal 2024 abgerufen werden.

 

Soweit der Ausschuss die Förderung bewilligt, stellt sich die Mittelverfügbarkeit wie folgt dar:

Haushaltsjahr

Mittel insgesamt

bereits erfolgte Auszahlungen

Erwartete Auszahlungen aus vorherigen Förderzusagen

Aktueller Antrag

Verfügbare Mittel

2024 – Ansatz

1.000.000 €

189.329,92 €

289.067,38 €

8.940 €

512.663,70 €

2024 – VE für 2025

2.000.000 €

0,00 €

 

1.340.004,53 €

 

659.995,47 €

2024 - VE für 2026

1.170.000 €

0,00 €

385.610 €

 

784.390,00 €

 

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Anlagen

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