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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage öffentlich - VO/2024/285

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Verwendung der Mittel für bauliche Unterhaltung und investive Maßnahmen der Tierheime und für das Katzenkastrationsprojekt

 

1.  Mittel für die bauliche Unterhaltung und investive Maßnahmen der Tierheime

 

Nachdem die Tierschutzvereine mit Anschreiben vom 28.03.2024 über die Förderung informiert und aufgefordert wurden, entsprechende Förderanträge mit Kostenvoranschlägen vorzulegen, wurden Anträge vorgelegt.

 

Insgesamt wurden Förderanträge über eine Gesamtsumme von 247.850,56 Euro vorgelegt. Alle Anträge sind auf Plausibilität geprüft worden, die geplanten Maßnahmen entsprechen dem Zweck der Förderung. Dabei ergab sich, dass einzelne Tierschutz-vereine nicht ihr gesamtes Budget ausgeschöpft hatten. Diese Restmittel sind dann ebenfalls verteilt worden. Die Verteilung erfolgte gemäß dem UBA-Beschluss vom 14.03.2024.

 

Die genauen Zahlen sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen:

 

Verteilung der Mittel für bauliche Unterhaltung und investive Maßnahmen in Tierheimen

 

 

 

 

 

 

 

Lfd. Nr.

Tierheim

Budget EUR

Beantragte Fördermittel

nicht ausgeschöpft

zzgl. Budgetanteil nach Verteilschlüssel

Summe Auszahlung

1

Tierschutzverein Rendsburg

 60.000,00

 58.328,92

         1.671,08  

                                -    

    58.328,92  

2

Tierschutzverein Dithmarschen

 18.000,00

 76.173,92

                      -    

                 11.401,32  

    29.401,32  

3

Tierschutzverein Schleswig

 10.000,00

 17.412,16

                      -    

                   6.334,07  

    16.334,07  

4

Tierschutzverein Kiel

80.000,00

 67.373,73

       12.626,27  

                                -    

    67.373,73  

5

Tierschutzverein Angeln-Schwansen

 32.000,00

 28.561,96

         3.438,04  

                                -    

    28.561,96  

Summe

 

 

 

       17.735,39  

                 17.735,39  

 

Summe

 

 200.000,00

 

 

 

 200.000,00  

 

Die Auszahlung der Beträge ist in der 34. Kalenderwoche veranlasst worden. Die Bestimmungsgemäße Verwendung der bereitgestellten Mittel ist gegenüber dem Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelaufsicht bis zum Jahresende 2024 durch Vorlage geeigneter Unterlagen nachzuweisen.


 

 

2. Katzenkastrationsprojekt

 

Die Herbstaktion des von Land und Tierärztekammer initiierten Projekts wird voraussichtlich etwa Mitte Oktober 2024 beginnen.

 

An dem Projekt beteiligen sich 14 Gebietskörperschaften aus dem Kreis Rendsburg-Eckernförde. sodass auf jede von diesen ein Fördermittelanteil von 50.000 Euro : 14 = etwa 3500 Euro entfällt. Eine Deckelung auf diesen Betrag ist sinnvoll und erforderlich um sicherzustellen, dass am Ende nicht mehr als die bewilligten 50.000 Euro ausgezahlt werden müssen.

Vereinzelt nicht ausgeschöpfte Mittel sollen den anderen beteiligten Gebiets-körperschaften zugutekommen.

Die entsprechende Prüfung wird im Rahmen der Antragsbearbeitung nach Ablauf der Antragsfrist (10.12.2024) erfolgen.

 

Die beteiligten Ämter und Gemeinden sind mit Schreiben vom 17. Juli 2024 über die Möglichkeiten der Förderung nach Verbrauch der Landesmittel informiert und aufgefordert worden, Erstattungsanträge frühestens nach Ablauf der Herbstaktion und spätestens bis zum 10.12.2024 vorzulegen.

Die Maßnahme trägt dazu bei, die Anzahl der Kastrationen freilebender Katzen im Kreis zu erhöhen und so dem Katzenelend entgegenzuwirken.

 

 

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Relevanz für den Klimaschutz

 

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Finanzielle Auswirkungen

 

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