Beschlussvorlage öffentlich - VO/2024/257
Grunddaten
- Betreff:
-
Klimaschutzmanagement: Antrag Klimaschutzfonds -
Stadt Nortorf - Erneuerung der Flutlichtanlage auf LED vom Schulsportplatz
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- FD 4.5 Infrastruktur
- Bearbeiter/in:
- Jörn Voß
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Umwelt- und Bauausschuss
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Entscheidung
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12.09.2024
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Sachverhalt
Die Stadt Nortorf hat am 24.07.2024 einen Antrag auf Förderung aus dem Klimaschutzfonds des Kreises gestellt. Bei dem Projekt handelt es sich um die Umrüstung der Sportplatzbeleuchtung auf LED-Beleuchtungsmittel. Die derzeit 8 Halogen-Metalldampf-Leuchtmittel sollen gegen 8 dimmbare LED-Leuchtmittel getauscht werden. Mit der neu eingesetzten Technik kann laut Berechnung eine Energieeinsparung von rd. 2,5 t CO2eq-Emissionen pro Jahr realisiert werden.
Die Gesamtkosten der Umrüstung liegen bei rd. 40.876,50 Euro. Diese Kostenschätzung beruht auf einer Schätzung durch das Amt. Die Stadt Nortorf beantragt einen Zuschuss in Höhe von 12.662,95 Euro aus dem Klimaschutzfonds, was einer Förderquote von 30% entspricht.
Für das Vorhaben sind Drittmittel im Rahmen der Sportstättenförderung des Kreises in Höhe von 16.351 Euro beantragt worden (40 % der Gesamtkosten). Fördermittel des Landessportverbands stehen Kommunen anders als den Sportvereinen nicht zur Verfügung. Die Drittmittelförderung läge damit über den notwendigen 5%, was Voraussetzung für eine Förderung aus dem Klimaschutzfonds gemäß Ziffer 6 der Förderrichtlinie ist. Nicht genau definiert ist, ob unter Ziffer 6 der Richtlinie zu verstehen ist, dass es sich um Fördermittel eines Drittmittelgebers oder um Fördermittel aus einer weiteren (dritten) Quelle – also aus einer weiteren Richtlinie handelt.
Relevanz für den Klimaschutz
Mit der Förderung von investiven Klimaschutzmaßnahmen wird ein Beitrag zur Reduktion von Treibhausgasen geleistet.
Mit der neu eingesetzten Technik kann laut Berechnung durch den Fachplaner eine Energieeinsparung von rd. 2,5 t CO2eq-Emissionen pro Jahr realisiert werden.
Finanzielle Auswirkungen
Die Förderung des beantragten Zuschusses beträgt insgesamt 12.262,95 Euro und soll voraussichtlich im I. Quartal 2025 abgerufen werden.
Soweit der Ausschuss die Förderung bewilligt, stellt sich die Mittelverfügbarkeit wie folgt dar:
Haushalts-jahr |
Mittel insgesamt |
bereits erfolgte Auszahlungen |
Erwartete Auszahlungen aus vorherigen Förderzusagen |
Aktueller Antrag |
Verfügbare Mittel |
2024 – Ansatz |
1.000.000 € |
189.329,92 € |
328.255,82 € |
|
482.415,26 € |
2024 – VE für 2025 |
2.000.000 € |
0,00 €
|
1.340.004,53 € |
12.662,95 € |
647.332,52 € |
2024 - VE für 2026 |
1.170.000 € |
0,00 € |
385.610 € |
|
741.675,00 € |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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958,6 kB
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2
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(wie Dokument)
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138,6 kB
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