Beschlussvorlage öffentlich - VO/2024/256
Grunddaten
- Betreff:
-
Klimaschutzmanagement: Antrag Klimaschutzfonds -
Gemeinde Borgstedt - PV-Anlage für das Sportlerheim
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- FD 4.5 Infrastruktur
- Bearbeiter/in:
- Jörn Voß
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Umwelt- und Bauausschuss
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Entscheidung
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12.09.2024
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Sachverhalt
Bei der Klimaschutzagentur ist der Antrag der Gemeinde Borgstedt für die Errichtung einer PV-Anlage für das Sportlerheim eingegangen.
Die Gemeinde Borgstedt hat am 22.07.2024 einen Antrag auf Förderung aus dem Klimaschutzfonds des Kreises gestellt. Bei dem Projekt handelt es sich um die Montage einer PV-Anlage auf dem Sportlerheim der Gemeinde. Es handelt sich um eine Anlage zur Teileinspeisung mit rd. 13 kWp einschl. Batteriespeicher (6 kWh). Mit der PV-Anlage soll der Strombedarf zum großen Teil gedeckt werden. Die jährliche Einsparung an CO2 wird mit rd. 4,8 t CO2eq-Emissionen beziffert.
Gemäß der Richtlinie des Kreises Rendsburg-Eckernförde über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von investiven Maßnahmen zum Klimaschutz werden Anlagen zur Bereitstellung und Speicherung von regenerativen Energien unabhängig von einer Förderung durch Dritte gefördert. Die beantragte PV-Anlage mit Speicher erfüllt diesen Fördertatbestand. Die aus dem Klimaschutzfonds beantragte Fördersumme in Höhe 11.924 Euro entspricht 30% der genannten anrechenbaren Kosten in Höhe von 39.746 Euro.
Die Gemeinde hat mitgeteilt, dass der Zuschuss des Kreises erst im Jahr 2026 abgerufen wird.
Relevanz für den Klimaschutz
Mit der Förderung von investiven Klimaschutzmaßnahmen wird ein Beitrag zur Reduktion von Treibhausgasen geleistet.
Mit der neu eingesetzten Technik kann laut Berechnung durch den Fachplaner eine Energieeinsparung von rd. 4,8 t CO2eq-Emissionen pro Jahr realisiert werden.
Finanzielle Auswirkungen
Die Förderung des beantragten Zuschusses beträgt insgesamt 11.924,00 Euro und soll voraussichtlich im I. Quartal 2026 abgerufen werden.
Soweit der Ausschuss die Förderung bewilligt, stellt sich die Mittelverfügbarkeit wie folgt dar:
Haushalts-jahr |
Mittel insgesamt |
bereits erfolgte Auszahlungen |
Erwartete Auszahlungen aus vorherigen Förderzusagen |
Aktueller Antrag |
Verfügbare Mittel |
2024 – Ansatz |
1.000.000 € |
189.329,92 € |
328.255,82 € |
|
482.415,26 € |
2024 – VE für 2025 |
2.000.000 € |
0,00 €
|
1.340.004,53 € |
|
659.995,47 € |
2024 - VE für 2026 |
1.170.000 € |
0,00 € |
385.610 € |
11.924,00 |
741.675,00 € |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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136,2 kB
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2
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(wie Dokument)
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1,1 MB
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