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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2024/236

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Bei der Klimaschutzagentur ist der Antrag der Gemeinde Osdorf für die Kita Groote Rappelkiste eingegangen.

 

Die Gemeinde Osdorf hat am 02.07.2024 einen Antrag auf Förderung aus dem Klimaschutzfonds des Kreises gestellt. Bei dem Projekt handelt es sich um die Montage einer PV-Anlage auf gemeindlichen Kindergarten Groote Rappelkiste. Es handelt sich um eine Anlage zur Teileinspeisung mit rd. 12,9 kWp einschl. Batteriespeicher (7,68 kWh). Mit der PV-Anlage soll der Strombedarf zum großen Teil durch den Eigenbedarf gedeckt werden. Die jährliche Einsparung an CO2 wird

mit rd. 4,83 t CO2eq-Emissionen beziffert.

 

Gemäß der Richtlinie des Kreises Rendsburg-Eckernförde über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von investiven Maßnahmen zum Klimaschutz werden Anlagen zur Bereitstellung und Speicherung von regenerativen Energien unabhängig von einer Förderung durch Dritte gefördert. Die beantragte PV-Anlage mit Speicher erfüllt diesen Fördertatbestand. Die aus dem Klimaschutzfonds beantragte Fördersumme in Höhe 8.488,90 Euro entspricht 40% der genannten anrechenbaren Kosten in Höhe von 21.222,25 Euro. Dieses entspricht dem maximal möglichen

Betrag für eine Gemeinde mit einer gefährdeten dauernden finanziellen Leistungsfähigkeit. Die Einstufung wurde bei der Kommunalaufsicht überprüft.

 

Die Gemeinde hat zudem den vorzeitigen Maßnahmenbeginn beantragt, um bereits frühzeitig in die Umsetzung zu gehen und die Sommermonate in 2024 bereits für die Stromerzeugung nutzen zu können.

 

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Beschlussempfehlung

  1. Der Umwelt- und Bauausschuss beschließt, Mittel in Höhe von 8.488,90 Euro für die Gemeinde Osdorf – Kita Groote Rappelkiste - zu gewähren.

 

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Relevanz für den Klimaschutz

Mit der Förderung von investiven Klimaschutzmaßnahmen wird ein Beitrag zur Reduktion von Treibhausgasen geleistet.

 

Mit der neu eingesetzten Technik kann laut Berechnung durch den Fachplaner eine Energieeinsparung von rd. 4,83 t CO2eq-Emissionen pro Jahr realisiert werden.

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Finanzielle Auswirkungen

Die Förderung des beantragten Zuschusses beträgt insgesamt 8.488,90 Euro und soll voraussichtlich im IV. Quartal 2024 abgerufen werden.

 

Soweit der Ausschuss die Förderung bewilligt, stellt sich die Mittelverfügbarkeit wie folgt dar:

Haushalts-jahr

Mittel insgesamt

bereits erfolgte Auszahlungen

Erwartete Auszahlungen aus vorherigen Förderzusagen

Aktueller Antrag

Verfügbare Mittel

2024 – Ansatz

1.000.000 €

189.329,92 €

306.978,60 €

8.488,90 €

495.203,58 €

2024 – VE für 2025

2.000.000 €

0,00 €

 

1.340.004,53 €

 

659.995,47 €

2024 - VE für 2026

1.170.000 €

0,00 €

385.610 €

 

784.390,00 €

 

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Anlagen

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