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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2024/258

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Der Kindertagesstättenbedarfsplan (erster und zweiter Abschnitt) wird an die Vorgaben des KitaG des Landes sowie die kreisinternen Regelungen zur Bedarfsplanung angepasst. Der aktuelle Bedarfsplan des Kreises mit Stand zum 01.08.2024 erfolgte in Abstimmung mit den Gemeinden zum neuen Kitajahr 2024/2025. Dieser wird dem Jugendhilfeausschuss und dem Kreistag vorgelegt. Die Weiterentwicklung des Angebotes erfolgt stetig.

 

Der Bedarfsplan wurde hinsichtlich der Kindertagespflegepersonen angepasst.

 

Damit ist der aktuelle Stand bzgl. der Kindertagesbetreuung wie folgt:

 

 

8.24

Stammgruppen

761

E/R-Gruppen

(Ergänzungs-/Randzeit-)

631

U3-Plätze

(inkl. Tagespflege)

2.640 (3.434)

Ü3-Plätze

9.007

Hortplätze

288

 

Zurzeit existieren 181 Kindertagesstätten im Kreisgebiet.

Diese werden von 64 kommunalen Trägern und 48 freien Trägern betrieben.

Hierbei betreiben die 48 freien Träger insgesamt 101 Kindertagesstätten. Dies sind 55,81 % aller KiTas. 

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Beschlussempfehlung

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Kreistag, die Änderungen zum Kindertagesstättenbedarfsplan des Kreises mit Stand zum 01.08.2024 zu beschließen.

 

Der Kreistag beschließt die Änderungen zum Kindertagesstättenbedarfsplan des Kreises mit Stand zum 01.08.2024

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Relevanz für den Klimaschutz

nein

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Finanzielle Auswirkungen

nein

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Anlagen

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