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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2024/261

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Bei der Klimaschutzagentur ist ein Antrag der Gemeinde Holzbunge eingegangen.

 

Die Gemeinde Holzbunge hat am 25.07.2024 einen Antrag auf Förderung aus dem Klimaschutzfonds des Kreises gestellt. Bei dem Projekt handelt es sich um den Neubau einer Kindertagesstätte. Diese Kindertagesstätte soll die bestehende Kindertagesstätte im Einzugsgebiet der Gemeinde Holzbunge in Bünsdorf ersetzen, deren Betriebserlaubnis am 31.07.2025 ausläuft. Für den Neubau wurden die Standards nach QNG - Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude berücksichtigt und das Anforderungsniveau QNG-Plus soll erreicht werden. Das bedeutet, dass das Gebäude die Erfüllung nachhaltigkeitsrelevanter Merkmale und Eigenschaften in überdurchschnittlicher Qualität erfüllen wird. Es wird mit einer Energieeinsparung in Höhe von 5,663 t CO2eq-Emissionen gerechnet. Vorgesehen sind u.a. die Beheizung mittels Wärmepumpe, eine Photovoltaikanlage sowie Sonnenschutzverglasung.

 

Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich nach der Kostenschätzung auf rd. 1,792 Mio. Euro. Die Gemeinde Holzbunge hat gemäß der Richtlinie des Kreises eine Fördersumme in Höhe von 300.000 Euro beantragt. Dieses entspricht dem maximal möglichen Betrag für eine Gemeinde mit einer gefährdeten dauernden finanziellen Leistungsfähigkeit. Die Einstufung wurde bei der Kommunalaufsicht überprüft. Die Mittel sollen voraussichtlich im III. Quartal 2025 abgefordert werden.

 

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Beschlussempfehlung

  1.     Der Umwelt- und Bauausschuss empfiehlt dem Hauptausschuss, Mittel in Höhe von 300.000,00 Euro für die Gemeinde Holzbunge  zu gewähren.
  2.     Der Hauptausschuss beschließt, Mittel in Höhe von 300.000,00 Euro für die Gemeinde Holzbunge zu gewähren.

 

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Relevanz für den Klimaschutz

Mit der Förderung von investiven Klimaschutzmaßnahmen wird ein Beitrag zur Reduktion von Treibhausgasen geleistet.

 

Mit der neu eingesetzten Technik kann laut Berechnung durch den Fachplaner eine

Energieeinsparung von rd. 5,663 t CO2eq-Emissionen pro Jahr realisiert werden.

 

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Finanzielle Auswirkungen

Die Förderung des beantragten Zuschusses beträgt insgesamt 300.000,00 Euro und soll voraussichtlich im IV. Quartal 2025 abgerufen werden.

 

Soweit der Ausschuss die Förderung bewilligt, stellt sich die Mittelverfügbarkeit wie folgt dar:

Haushalts-jahr

Mittel insgesamt

bereits erfolgte Auszahlungen

Erwartete Auszahlungen aus vorherigen Förderzusagen

Aktueller Antrag

Verfügbare Mittel

2024 – Ansatz

1.000.000 €

189.329,92 €

328.255,82 €

 

482.415,26 €

2024 – VE für 2025

2.000.000 €

0,00 €

 

1.340.004,53 €

 300.000,00 €

347.332,47 €

2024 - VE für 2026

1.170.000 €

0,00 €

385.610 €

 

741.675,00 €

 

 

 

 

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Anlagen

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