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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2024/259

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Leiterin der Brücke Frauenhäuser gGmbH – Frauenhaus Rendsburg – Frau Andrea Gonschior hat zuletzt mit angefügter Stellungnahme der Koordinierungsstelle der trägergebundenen Frauenhäuser zur Situation von Kindern und ihren Bedarfen in Frauenhäusern vom 09.04.2024 den Bedarf und die Versorgungslücke an Betreuung von Kindern in Frauenhäusern nachvollziehbar dargestellt.

 

Eine Betreuung im regulären System einer Kita mit einer Förderung nach dem KiTaG ist ausgeschlossen. Es bestehen nachstehende Hürden, die eine Betreuung in einer nach dem Kindertagesförderungsgesetzes (KiTaG) geförderten Kindertagespflege ausschließen:

 

  • Es mangelt an vorübergehenden Betreuungsplätzen im Rahmen der Unterbringung im Frauenhaus.
  • Beide Sorgeberechtigte müssen sowohl den Betreuungsvertrag als auch den Antrag auf Förderung unterzeichnen.
  • Die antragstellende Person muss im Kreis Rendsburg-Eckernförde gemeldet sein.
  • Ein Eintrag in der Kita-Datenbank ist erforderlich.

 

 

Aus den bekannten Umständen im Zuge einer Unterbringung im Frauenhaus können diese Kriterien nicht vollumfänglich erfüllt werden, so dass die Förderung einer Kinderbetreuung mit SQKM Mitteln nach dem KiTaG ausscheidet.

 

Das Sozialministerium hat hierzu auf Nachfrage bestätigt, dass „sich bei einer Förderung der Kindertagespflege als Jugendhilfeleistung über das KiTaG die aufgezählten Probleme darstellen, aber auch eine nicht über das KiTaG geförderte Kindertagespflege möglich wäre. Ordnungsrechtlich sei jedoch eine Betriebserlaubnis bzw. Kindertagespflegeerlaubnis erforderlich, wenn die Mütter sich nicht immer in der Nähe der Kinderbetreuung aufhalten würden. Daher läge es nahe, eine Person mit Kindertagespflegeerlaubnis zu beschäftigen.“

 

Darüber hinaus wurde bestätigt, dass hierfür keine anderen Fördermittel zur Verfügung stehen. Auch die Richtlinie über Frauenfacheinrichtungen berücksichtigt keine Kosten für eine Personalstelle zur Betreuung der Kinder im Frauenhaus.

 

Im Ergebnis bleibt daher lediglich die Möglichkeit einer Betreuung der Kinder außerhalb der Förderung nach dem Kindertagesförderungsgesetzes. Hierzu könnte die Brücke als Träger des Frauenhauses eine Kindertagespflegeperson anstellen.

 

Eine inhaltliche Begleitung der Kindertagespflegeperson kann durch die pädagogischen Fachberaterinnen des Kreises Rendsburg-Eckernförde gewährleitet werden.

 

Eine Konzeption und Kalkulation für die Beschäftigung einer Kindertagespflegeperson durch die Brücke Rendsburg-Eckernförde e.V. als Trägerin des Frauenhauses ist als Anlage beigefügt. Diese wird in der Sitzung ergänzend durch die Leiterin des Frauenhauses erläutert.

 

Zur Umsetzung der Konzeption im Zuge einer Projektförderung ist eine Beschlussfassung im Rahmen der Haushaltsberatungen im Novemberausschuss erforderlich.

 

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Beschlussempfehlung

Der Jugendhilfeausschuss nimmt sowohl die Ausführungen des Frauenhauses als auch die Sachverhaltsdarstellung der Verwaltung wohlwollend zur Kenntnis. Die Verwaltung wird darum gebeten, zur Haushaltsberatung in der Novembersitzung 2024 eine Beschlussempfehlung an den Kreistag zur Förderung des Projektes ab dem Haushaltsjahr 2025 vorzubereiten.

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Relevanz für den Klimaschutz

nein

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Finanzielle Auswirkungen

nein

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Anlagen

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