Beschlussvorlage öffentlich - VO/2024/233
Grunddaten
- Betreff:
-
Verwendung des Ausschussbudgets des JHA zur Deckung der Unterfinanzierung im Bereich der Förderung der Jugendarbeit gemäß der Richtlinie des Kreises
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- FB 3 Jugend, Familie und Bildung
- Bearbeiter/in:
- Marco Röschmann
- Ansprechpartner/in:
- Flemming Caruso-Mohr
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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11.09.2024
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Sachverhalt
Für das Jahr 2024 wurden die vertraglichen Grundlagen mit dem Kreisjugendring für die jeweiligen Förderbereiche neu abgeschlossen. Gemäß der Richtlinie des Kreises zur Förderung der Jugendarbeit unterstützt der Kreis den Kreisjugendring bei der Abwicklung von Antragsmaßnahmen. Zu den geförderten Maßnahmen zählen insbesondere die Beschaffung von Geräten und Materialien für die Jugendarbeit, Aufwandsentschädigungen für Jugendleiterinnen und Jugendleiter sowie Tagesangebote und Jugendpflegefahrten.
Der Gesamtzuschuss für die Abwicklung dieser Antragsmaßnahmen beläuft sich für das Jahr 2024 auf 261.089 €. Davon müssen mindestens 88 % für Inhaltszuschüsse gemäß Ziffer 3 der Richtlinie verwendet werden, was 230.542,40 € entspricht.
Aufgrund der Überzeichnung bei den Jugendpflegefahrten gibt es gemäß der beigefügten Hochrechnung durch den Kreisjugendring eine Unterdeckung in Höhe von rund 76.500 €. Das Kuratorium für Jugendarbeit hat sich in seiner Sitzung am 9. Juli 2024 mit diesem Sachverhalt befasst und festgestellt, dass der Anstieg der Anträge im Bereich Jugendarbeit positiv zu bewerten ist, da er auf eine Wiederbelebung der Jugendarbeit nach der Corona-Pandemie hinweist.
Der Förderbetrag von zehn Euro pro Tag und Teilnehmer bei Jugendpflegefahrten hat dazu beigetragen, dass der Eigenanteil der Eltern trotz gestiegener Preise konstant bleiben konnte. Die politischen Vertreter des Kuratoriums sind sich einig, dass eine umfassende Förderung der Jugendpflegefahrten weiterhin ermöglicht werden sollte, da diese Fahrten eine wichtige Rolle in der gesellschaftlichen und sozialen Entwicklung von Kindern und Jugendlichen spielen.
Der Kreisjugendring hat die Notwendigkeit der Fahrtenförderung dargestellt. Aufgrund der bereitgestellten Mittel können jedoch nicht alle Anträge bewilligt werden. Verwaltungsseitig wird keine Grundlage für eine Nachsteuerung im Nachtragshaushalt gesehen, jedoch wird auf das dem Jugendhilfeausschuss zur Verfügung stehende Budget in Höhe von 20.000 € hingewiesen.
Das Kuratorium für die Jugendarbeit empfiehlt dem Jugendhilfeausschuss einstimmig, das Ausschussbudget in Höhe von 20.000 € zur Deckung der Unterfinanzierung im Bereich der Förderung der Jugendarbeit gemäß der Richtlinie des Kreises zu verwenden. Damit können weitere Antragsteller für die Jugendpflegefahrten berücksichtigt werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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99,2 kB
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