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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2024/240

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Der Kreis Rendsburg-Eckernförde erarbeitete in Zusammenarbeit mit den Schulträgern vor ca. 9 Jahren die Förderrichtlinie zur Vergabe der Mittel für Schulsozialarbeit gemäß § 33 FAG (Höhe der Fördermittel in 2023 = 802.720 €).

 

Der Kreises Rendsburg-Eckernförde aktualisiert diese Zahlen einmal im Jahr. Es ist vorgesehen, die Berechnung an den Vergabeschlüssel des Schulamtes anzupassen und die Mittel ausschließlich nach Schülerzahlen zu vergeben. Aus nachstehenden Gründen strebt die Verwaltung eine Überarbeitung des Vergabeschlüssels an:

 

  •           Bürokratieabbau: Die Aktualisierung der Zahlen ist sehr zeitaufwändig, da für die 30% Verteilung nach Sozialfaktoren Daten schulspezifisch bzw. bezirksspezifisch erhoben und gemeindespezifisch zusammengefasst werden müssen. Dies entspricht nicht dem Ziel, Bürokratie abzubauen und Verfahren zu vereinfachen.
  •           Abstimmung mit der unteren Schulaufsicht: Der Orientierungsrahmen zur Förderung von Schulsozialarbeit des Landes Schleswig-Holstein, veröffentlicht in 2023, setzt ein „abgestimmtes Verfahren zur Mittelvergabe“ zwischen Schule und Jugendhilfe voraus. Die Landesmittel, welche an das Schulamt gehen, werden für Schulsozialarbeit an Grundschulen eingesetzt und ausschließlich nach Schülerzahlen verteilt. Eine geeinte Verfahrensweise würde die Vergabe nachvollziehbarer gestalten. Zudem könnten hinsichtlich der Berechnung und Zuweisung der zur Verfügung stehenden Mittel personelle Synergien in der Abwicklung entstehen.
  •           Doppelte Berechnung der Sozialfaktoren: Bereits die Vergabe der Fördermittel durch das Bildungsministerium auf die Kreise und kreisfreien Städte werden anhand von Sozialfaktoren vergeben: Die Höhe der jeweiligen Zuweisung bemisst sich an dem Prozentanteil, mit dem der einzelne Kreis bzw. die kreisfreie Stadt im jeweils vorvergangenen Jahr am Gesamtvolumen der Ausgleichsleistungen des Bundes gemäß § 7 Abs. 1 des Gesetzes zur Ausführung des SGB II und des § 6b Bundeskindergeldgesetz beteiligt war. Indem der Kreis Rendsburg-Eckernförde diese Faktoren erneut in die Berechnung mit einfließen lässt, werden diese Werte doppelt berechnet. Dies entspricht nicht dem Ziel, Bürokratie abzubauen und Verfahren zu vereinfachen.
     

 

Im Rahmen des kreisseits organisierten Schulträgertreffens im Frühjahr 2024 konnte zu diesem Sachverhalt keine Einigung erzielt werden. Daraufhin wurde auf Wunsch der Gemeinden der skizzierte Lösungsvorschlag dem Kreisvorstand Rendsburg-Eckernförde des Schleswig-Holsteinischen Gemeindetages im Rahmen der Kreisvorstandssitzung vom 04.03.2024 mit der Bitte um Beratung und Stellungnahme vorgelegt. Der Lösungsvorschlag der Kreisverwaltung wurde nach Beratung einstimmig befürwortet. Zudem erhielten auch die städtischen Schulträgervertreter die Möglichkeit zur Stellungnahme. Alle diese Rückmeldungen sind diesem Vermerk als Anlage 1 im Wortlaut beigefügt.

 

Gemäß der aktuellen Förderrichtlinie zur Vergabe der Landesfördermittel ist es Aufgabe der Steuerungsgruppe Schulsozialarbeit, die Vergabe zu evaluieren und dem Ausschuss Empfehlungen zu unterbreiten. Alle eingegangenen schriftlichen und mündlichen Stellungnahmen wurden in einer gemeinsamen Sitzung der „Steuerungsgruppe Schulsozialarbeit“ am 03.07.2024 erörtert und eine Einigung erzielt. Hierbei wurde durch die Teilnehmenden der Konsens erarbeitet, dass die Vergabe nach Schülerzahlen erfolgen soll.

 

Die Steuerungsgruppe Schulsozialarbeit empfiehlt eine Anpassung der Richtlinie zur Förderung der Schulsozialarbeit gem. anliegender Synopse.

 

Das Protokoll der Steuerungsgruppensitzung ist als Anlage 2 beigefügt.

 

 

Darstellung der konkreten Auswirkungen der veränderten Berechnungsgrundlage:

Nachstehend werden die Auswirkungen der veränderten Berechnung für den jeweiligen Schulträger tabellarisch dargestellt. Diese Berechnung ist unter der Voraussetzung vollzogen, dass die BBZen nicht die reguläre Schülerzahl laut Statistik zugrunde gelegt wird (2931 NOK und 2808 RD-ECK), sondern dass rechnerisch 1.000 Schülerinnen und Schüler an die Zentren gehen. Würden die tatsächlichen Zahlen berücksichtigt werden, würden die BBZen insgesamt knapp 20% des Gesamtfördervolumens erhalten.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Schulträger

Berechnung  neu

Berechnung Alt

Abweichung Alt zu Neu

Amt Hohner Harde

16.519 €

16.871 €

-352 €

Amt Jevenstedt

20.429 €

16.626 €

3.803 €

Dänischer Schulverein

16.859 €

29.714 €

-12.855 €

Freie Waldorfschule Eckernförde

11.901 €

10.888 €

1.013 €

Gemeinde Alt Duvenstedt

2.267 €

5.086 €

-2.819 €

Gemeinde Altenholz

42.587 €

40.037 €

2.550 €

Gemeinde Aukrug

2.975 €

4.996 €

-2.021 €

Gemeinde Barkelsby

4.874 €

4.534 €

340 €

Gemeinde Flintbek

18.474 €

16.204 €

2.270 €

Gemeinde Fockbek

20.599 €

17.912 €

2.687 €

Gemeinde Kronshagen

51.796 €

46.595 €

5.201 €

Gemeinde Owschlag

3.428 €

4.002 €

-574 €

Gemeinde Rieseby

3.769 €

3.883 €

-114 €

Gemeinde Waabs

2.720 €

3.548 €

-828 €

Kreis RD FöZen GE

10.483 €

16.730 €

-6.247 €

Kreis RD- BBZ NOK

56.670 €

61.794 €

-5.124 €

Neue Waldorfschule Rendsburg

7.282 €

4.186 €

3.096 €

Privatschule Mittelholstein

9.634 €

7.154 €

2.480 €

Schulverb. Küste Dän. Wohld

8.472 €

11.118 €

-2.646 €

Schulverb. Osd.-Noer-Felm

5.922 €

5.204 €

718 €

Schulverband Ascheffel

3.570 €

3.982 €

-412 €

Schulverband Bordesholm

38.422 €

33.380 €

5.042 €

Schulverband Borgstedt

3.145 €

3.765 €

-620 €

Schulverband des Amtes Achterwehr

14.196 €

15.573 €

-1.377 €

Schulverband Eiderkanal

24.963 €

21.077 €

3.886 €

Schulverband Fleckeby

4.109 €

4.120 €

-11 €

Schulverband Gettorf u.U.

38.280 €

29.431 €

8.849 €

Schulverband Gr. Wittensee

4.505 €

4.593 €

-88 €

Schulverband Han.-Hademarschen

20.118 €

16.528 €

3.590 €

Schulverband Hohenwestedt

35.362 €

29.369 €

5.993 €

Schulverband Mielkendorf /Molfsee

7.735 €

7.077 €

658 €

Schulverband Nortorf

42.190 €

41.772 €

418 €

Schulverband Schink.-Neuwitt.

2.267 €

3.529 €

-1.262 €

Schulverband Wasbek

5.044 €

6.100 €

-1.056 €

Stadt Büdelsdorf

32.840 €

33.949 €

-1.109 €

Stadt Eckernförde

83.785 €

88.826 €

-5.041 €

Stadt Rendsburg

124.531 €

132.567 €

-8.036 €

 

802.720 €

802.720 €

 

 

 

gez.

Flemming Mohr FBL 3

 

 

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Beschlussempfehlung

Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Empfehlung der Steuerungsgruppe zur Anpassung des Verteilerschlüssels der Landesfördermittel für Schulsozialarbeit gem. §33 FAG im Kreis Rendsburg-Eckernförde zur Kenntnis. Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Kreistag der Neufassung der Richtlinie des Kreises Rendsburg-Eckernförde zur Förderung der Schulsozialarbeit zuzustimmen.

 

Der Kreistag stimmt der Neufassung der Richtlinie des Kreises Rendsburg-Eckernförde zur Förderung der Schulsozialarbeit zu.

 

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Relevanz für den Klimaschutz

nein

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Finanzielle Auswirkungen

nein

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Anlagen

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