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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2024/227

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Erläuterungen zu Punkt 1.-4.:

 

Der Kreis Rendsburg-Eckernförde ist indirekt über die WFG Infrastruktur GmbH mit 36,67 % an der KielRegion GmbH beteiligt.

 

Gemäß § 9 Nr. 7 des Gesellschaftsvertrages obliegt die Feststellung des Jahresabschlusses entsprechend den Regelungen des GmbHG den Gesellschaftern.

 

Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Intecon GmbH hat für den Jahresabschluss 2023 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

Die KielRegion GmbH weist in 2023 einen Fehlbetrag von 983 TEUR ein um 146 TEUR niedrigeren Jahresfehlbetrag gegenüber der Planung (-1.130 TEUR) aus. Die Unterschreitung des geplanten Verlustes resultiert im Wesentlichen aus dem konsequenten Kostenmanagement sowie zusätzlich akquirierten Fördermitteln.

 

Die Gesellschafter sind gemäß § 13 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages verpflichtet, eingetretene Verluste bis zu der sich aus dem Wirtschaftsplan ergebenden Höhe im Verhältnis ihrer Anteile zu übernehmen. Hiervon abweichende Beschlüsse können nur einstimmig erfolgen. Entsprechend gleichlautende Vorlagen werden bei den anderen Gesellschaftern (Landeshauptstadt Kiel und Kreis Plön) eingebracht.

 

Im Verhältnis ihrer Gesellschaftsanteile haben die Gesellschafter daher für das abgelaufene Geschäftsjahr einen Betrag von 1.130 TEUR der Gesellschaft zugeführt. Der Ausweis erfolgt in der Kapitalrücklage.

Inklusive dieses Betrags weist die Gesellschaft per 31.12.2023 ein Eigenkapital von 193 TEUR aus.

 

Zur Stärkung des Eigenkapitals der Gesellschaft hat der Aufsichtsrat in seiner Sitzung vom 10.06.2024 den Gesellschaftern empfohlen, den nicht ausgeschöpften Differenzbetrag zwischen geplantem und tatsächlichen Jahresfehlbetrag in Höhe von 146 TEUR (Anteil WFG: 54 TEUR) nicht zurückzuführen, sondern in der Kapitalrücklage der Gesellschaft zu belassen.

Für dieses Vorgehen spricht, dass die Eigenkapitalausstattung der Gesellschaft gering ist. Selbst bei Belassen des Mehrbetrages im Eigenkapital der Gesellschaft, beträgt dessen Anteil an der Bilanzsumme (EK-Quote) nur 11,4 %. Würde der Mehrbetrag an die Gesellschafter zurückgeführt, betrüge die EK-Quote lediglich 2,8 % und das Eigenkapital insgesamt läge mit 47 TEUR unterhalb des ursprünglich vorgesehenen Stammkapitals der Gesellschaft (50 TEUR). Durch ein Belassen des Mehrbetrages in der Gesellschaft wird zum einen dem Fall entgegengewirkt, dass bereits bei einer leichten Überschreitung des Planfehlbetrages in Folgejahren - wie im Jahresabschluss 2020 - ein negatives Eigenkapital ausgewiesen werden müsste. Zum anderen hilft diese Maßnahme der Gesellschaft bei der Zwischenfinanzierung in Förderprojekten insbesondere im Zusammenhang mit dem durch das Projekt Smarte KielRegion deutlich ausgeweiteten Geschäftsvolumen.

 

Der Jahresabschluss, Lagebericht und Bestätigungsvermerk 2023 sind als Anlage 1 beigefügt

 

Erläuterungen zu Punkt 5.:

Die Gesellschaft ist gemäß § 11 Abs. 1 KPG-SH prüfungspflichtig, wobei die Beauftragung nach den Regelungen des Kommunalprüfungsgesetzes durch den Landesrechnungshof Schleswig-Holstein erfolgt. Entsprechend § 8 Nr. 6 des Gesellschaftsvertrags hat der Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 10.06.2024 der Gesellschafterversammlung die Firma Intecon GmbH Wirtschaftsprüfungs-gesellschaft, Kiel, vorgeschlagen. Als sechste Prüfung durch diesen Abschlussprüfer in Folge ist keine Rotation gemäß § 9 Abs. 3 KPG-SH erforderlich.

 

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Beschlussempfehlung

Der Hauptausschuss beschließt, den gesetzlichen Vertreter in der Gesellschafter-versammlung der KielRegion GmbH, Herr Kai Lass, anzuweisen, folgende Beschlüsse zu fassen:

 

  1. Der geprüfte Jahresabschluss 2023 wird festgestellt sowie der Lagebericht genehmigt.
  2. Der Jahresfehlbetrag 2023 in Höhe von 983.194,18 EUR wird auf neue Rechnung vorgetragen.
  3. Der nicht ausgeschöpfte planmäßige Verlustausgleich für das Geschäftsjahr 2023 in Höhe von 146.414,82 EUR wird – vorbehaltlich eines einstimmigen Beschlusses der Gesellschafterversammlung – in der Kapitalrücklage belassen.
  4. Dem Aufsichtsrat und der Geschäftsführerin werden für das Geschäftsjahr 2023 Entlastung erteilt.
  5. Dem Landesrechnungshof wird vorgeschlagen, die Firma Intecon GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in Kiel, mit der Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2024 zu beauftragen.
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Relevanz für den Klimaschutz

 

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Finanzielle Auswirkungen

 

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Anlagen

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