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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2024/194

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Der Vizepräsident des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts hat mitgeteilt, dass die Wahlzeit der amtierenden ehrenamtlichen Richterinnen und Richter am 31.03.2025 abläuft. Daher ist bis zum 30.09.2024 die nach § 28
Satz 1 VwGO vorgesehene Vorschlagsliste einzureichen.

 

Der beim Verwaltungsgericht gebildete Wahlausschuss hat unter Zugrundelegung der Einwohnerzahlen des Kreises, die Zahl der in die Vorschlagsliste aufzunehmenden Personen für den Kreis Rendsburg-Eckernförde auf 20 festgesetzt.

 

Für die Aufnahme in die Liste ist mindestens die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder des Kreistages, mindestens jedoch die Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl erforderlich.

 

Die im Kreistag vertretenen Fraktionen waren aufgefordert, geeignete Personen zu benennen.           

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Beschlussempfehlung

Der Kreistag benennt die in der Vorschlagsliste im Anhang aufgeführten 20 Personen für die Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter beim Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgericht in Schleswig für die Wahlperiode von 01.04.2025 bis 31.03.2030.

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Relevanz für den Klimaschutz

 

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Finanzielle Auswirkungen

 

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Anlagen

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