Beschlussvorlage öffentlich - VO/2024/196-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderung der Richtlinie des Kreises Rendsburg-Eckernförde über die Gewährung von Zuschüssen für Reise- und Transportkosten bei dem Besuch außerschulischer Lernorte und möglicher Ausbildungsstätten
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- FD 5.3 Regionalentwicklung und Mobilität
- Bearbeiter/in:
- Christine Brinke
- Ansprechpartner/in:
- Madlin Loof
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Kreistag des Kreises Rendsburg-Eckernförde
|
Entscheidung
|
|
|
16.09.2024
|
Sachverhalt
Am 01.07.2021 ist die Richtlinie des Kreises Rendsburg-Eckernförde über die Gewährung von Zuschüssen für Reise- und Transportkosten bei dem Besuch außerschulischer Lernorte und möglicher Ausbildungsstätten in Kraft getreten, um Kita-Kindern, Schülerinnen und Schülern praktische Lernerfahrung zu ermöglichen.
Der Kreistag hat am 19.12.2022 beschlossen, die Förderrichtlinie bis einschließlich 2026 fortzuführen.
Seit die Förderung der Fahrten im Juli 2021 eingeführt wurde, sind die Antragszahlen deutlich gestiegen, von 134 Anträgen im gesamten Jahr 2021 zu 324 Anträgen vom 01.01.2024 bis zum 23.05.2024.
Geplant ist eine Änderung der Richtlinie, um den Antragsprozess sowohl für Schulen, Familienzentren, Kitas und deren Träger als auch für die Bearbeiter der Anträge zu vereinfachen. Die geplanten Änderungen wurden mit den Schulräten abgestimmt.
Zu den geplanten Änderungen im Einzelnen:
- Die Antragstellung wird Schulen, Kitas und Familienzentren sowie deren Trägern ermöglicht. Bisher musste der jeweilige Träger den Antrag stellen.
- Das Verfahren zur Antragstellung wird durch einen neuen Online Antrag auf der Webseite des Kreises Rendsburg-Eckernförde vereinfacht.
- Eine Auszahlung der Mittel erfolgt nach dem Abschluss der Fahrt. Geplant ist die Einführung einer Frist von 6 Monaten für die Vorlage der Nachweise, um sicherzustellen, dass Anträge bzw. Nachweise entstandener Kosten nicht noch Jahre nach der Fahrt vorgelegt werden.
- Nachweise über Kosten sind zukünftig per E-Mail an eine separate E-Mail Adresse des Fachdienstes Regionalentwicklung und Mobilität zu versenden.
- Klargestellt wird, dass Fahrtkosten auch für Betreuungspersonal, nicht nur Lehrkräfte und Fahrgemeinschaften, nicht übernommen werden.
In seiner Sitzung vom 17.07.2024 hat der Regionalentwicklungsausschuss über die Vorlage VO/2024/196 beraten und auf Antrag von Frau Göttsch (SPD) die folgende geänderte Empfehlung an den Kreistag beschlossen:
Der Regionalentwicklungsausschuss empfiehlt dem Kreistag, die geänderte Richtlinie über die Gewährung von Zuschüssen für Reise- und Transportkosten bei dem Besuch außerschulischer Lernorte und möglicher Ausbildungsstätten mit der Maßgabe unter Ziff. 2 Satz 1 einzufügen „Ziel und Zweck der Förderung ist es, Schülerinnen, Schülern, Kita-Kindern und Kindern der Familienzentren den Besuch von außerschulischen Lernorten und potentiellen Ausbildungsbetrieben zu ermöglichen“ zu beschließen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
150,9 kB
|