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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2024/225

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Landesregierung hat am 11. Juni 2024 den Entwurf eines neuen Landesentwicklungsplans (LEP) Windenergie beschlossen. Mit dem LEP Windenergie setzt das Land geänderte Anforderungen des Bundesrechts um. Im Rahmen der aktuell in Erarbeitung befindlichen Regionalpläne Windenergie werden Vorranggebiete in einer Positivplanung ausgewiesen, die Ausschlusswirkung außerhalb dieser Gebiete fällt weg. Darüber hinaus können Gemeinden im Wege von Bauleitplanungen Windenergiegebiete dort festlegen, wo Ziele der Raumordnung und weitere Abwägungsbelange nicht entgegenstehen. Der Entwurf (formal: Teilfortschreibung „Windenergie an Land“ des Landesentwicklungsplans Schleswig-Holstein – Fortschreibung 2021) ist im Anhörungsportal BOB SH unter der Adresse www.schleswig-holstein.de/windenergiebeteiligung einsehbar.

 

Der Bundesgesetzgeber hat mit der Einführung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes (WindBG) die Bundesländer zur Ausweisung von sogenannten Windenergiegebieten verpflichtet. Für Schleswig-Holstein ergibt sich daraus die Verpflichtung, insgesamt 2 Prozent der Landesfläche bis Ende 2032 für Windenergie (nach der Rotor-Out-Vorgabe) auszuweisen, davon 1,3 Prozent als Zwischenziel bis Ende 2027. Mit der von Schleswig-Holstein angewandten Rotor-In-Planung sind anhand eines Umrechnungsfaktors des WindBG nach derzeitiger Schätzung 3,1 bis 3,3 Prozent der Landesfläche als Windenergiegebiete auszuweisen, um die bundesrechtliche Verpflichtung zu erfüllen. Dies wird später durch die Ausweisung von Vorranggebieten Windenergie realisiert.

 

Die Landesregierung Schleswig-Holstein hat sich im Koalitionsvertrag das Ziel gesetzt, in dieser Legislaturperiode über die bestehende Planung hinaus weitere Flächen für die Windenergienutzung an Land zur Verfügung zu stellen, um perspektivisch 15 Gigawatt (GW) installierte Leistung zu erreichen. Damit soll die Grundlage für eine Energieerzeugung von 30-35 Terawattstunden (TWh) pro Jahr bis 2030 geschaffen werden. Es ist davon auszugehen, dass für die Ziele aus dem WindBG und die Ziele aus dem Koalitionsvertrag gleichermaßen rund 50 Prozent (= 16.000 ha) mehr Vorrangflächen ausgewiesen werden müssen. Dazu sind zusätzliche Eingriffe in Schutzbelange und damit Änderungen des Kriterienkataloges zur Auswahl von Vorranggebieten Windenergie erforderlich.

 

Alle relevanten Karten und Unterlagen zu den einzelnen Beteiligungsverfahren werden im Onlineportal BOB-SH zur Verfügung gestellt (www.bolapla-sh.de). Ab dem 25. Juni 2024 besteht die Möglichkeit auch Stellungnahmen abzugeben.

 

Die Kreisverwaltung des Kreises Rendsburg-Eckernförde wird nach Zustimmung von Regionalentwicklungsausschuss und Kreistag eine Stellungnahme zum Entwurf der Teilfortschreibung des Kapitels 4.5.1 Windenergie an Land des Landesentwicklungsplans – Fortschreibung 2021 (LEP Windenergie) abgeben.

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Beschlussempfehlung

1. Der Regionalentwicklungsausschuss empfiehlt dem Kreistag, die beigefügte Stellungnahme zum Entwurf der Teilfortschreibung des Kapitels 4.5.1 Windenergie an Land des Landesentwicklungsplans – Fortschreibung 2021 (LEP Windenergie) abzugeben.

 

2. Der Kreistag des Kreises Rendsburg-Eckernförde beschließt, die beigefügte Stellungnahme abzugeben.

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Relevanz für den Klimaschutz

Die Landesregierung verfolgt im Rahmen eines gesamträumlichen Konzeptes die Absicht, die Windenergienutzung im Sinne der Energiewende und der klimapolitischen Perspektiven aber gleichermaßen auch unter Wahrung der Interessen der Bevölkerung und der Erhaltung von Natur und Landschaft voranzutreiben.

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Finanzielle Auswirkungen

Keine.

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Anlagen

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