Beschlussvorlage öffentlich - VO/2024/220
Grunddaten
- Betreff:
-
Mittelverwendung KielRegion GmbH 2024
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- FD 5.3 Regionalentwicklung und Mobilität
- Bearbeiter/in:
- Tom Röhrig
- Ansprechpartner/in:
- Stephan Ott
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Regionalentwicklungsausschuss
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Entscheidung
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17.07.2024
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Sachverhalt
Der Masterplan Mobilität für die KielRegion wurde am 16.11.2017 durch die Ratsversammlung (Drs. 0831/2017) beschlossen. Aufgrund der engen Verflechtungen und des gemeinsamen Interesses an einer modernen Mobilität sprachen sich die beteiligten Gebietskörperschaften für die Einrichtung eines Regionalen Mobilitätsmanagements bei der KielRegion GmbH aus. Nach der positiven Förderentscheidung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit konnte das Regionale Mobilitätsmanagement im Juli 2018 die Arbeit aufnehmen und setzt nunmehr die beschlossenen Projekte um. Das Arbeitsprogramm des Regionalen Mobilitätsmanagements basiert weiterhin auf den im Masterplan Mobilität gemeinsam erarbeiteten Maßnahmen. Durch eine intensive Abstimmung mit den Verwaltungen der Gebietskörperschaften sowie den Institutionen des Landes wird sichergestellt, dass keine Doppelstrukturen entstehen.
Die Gebietskörperschaften der KielRegion haben unter Einbindung der betroffenen landesweiten Institutionen (wie z.B. NAH.SH) die Maßnahmen priorisiert. Berücksichtigt wurden dabei die parallel laufenden aktuellen Entwicklungen (z.B. Aussagen in Koalitionsverträgen, Fördermöglichkeiten, Mobilitätsplanungen in den Gebietskörperschaften). Damit das Regionale Mobilitätsmanagement die Maßnahmenumsetzung verfolgen kann, wurden von den Gebietskörperschaften in den jeweiligen Haushalten für 2024 Projektmittel in Höhe von je 50.000 Euro eingestellt. Auf Grund der aktuellen Haushaltslage wurde das Maßnahmenbudget dieses Jahr einmalig von 70.000 € auf 50.000 € reduziert. Gleichzeitig wurde beschlossen, dass die Freigabe der Mittel für die jeweiligen Maßnahmen vorab durch die jeweiligen Gremien erfolgen soll.
Das abgeleitete Arbeitsprogramm für das laufende Projektjahr des Regionalen Mobilitätsmanagements ist der Anlage umrissen. Es ist mit den beteiligten Verwaltungen und landesweiten Institutionen abgestimmt. Das Regionale Mobilitätsmanagement setzt in Abstimmung mit den Gebietskörperschaften die verschiedenen Maßnahmen arbeitsteilig um. Die von den Gebietskörperschaften bereitgestellten Projektmittel werden durch Fördermittel ergänzt und multipliziert, die aktuell zu den verschiedenen Mobilitätsthemen aufgelegt werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1 MB
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