Beschlussvorlage öffentlich - VO/2024/213
Grunddaten
- Betreff:
-
Übertragung von Restfördermitteln für die Naturparke aus 2023 für das Gemeinschaftsprojekt der Naturparke 2024
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- FD 5.3 Regionalentwicklung und Mobilität
- Bearbeiter/in:
- Christine Brinke
- Ansprechpartner/in:
- Loof, Madlin
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Regionalentwicklungsausschuss
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Entscheidung
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17.07.2024
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Sachverhalt
Die im Kreis Rendsburg-Eckernförde gelegenen Naturparke erhalten gemäß der Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Träger von Naturparken im Kreis vom 25. Juni 2014 Fördermittel, seit 2018 in Höhe von 100.000,00 € pro Jahr. 10 % dieser Mittel werden gemäß Ziffer 1.4 der Richtlinie jedes Jahr für das Gemeinschaftsprojekt aller vier Naturparke verwendet.
In den vergangenen Jahren wurden im Rahmen der Gemeinschaftsprojekte Naturparkwanderwege geschaffen, die danach durch Wegkennzeichnungen und Marketingmaßnahmen aufgewertet wurden. 2022 wurden dem Naturpark Aukrug die Mittel für das Gemeinschaftsprojekt zur Verfügung gestellt.
2023 übernahm der Naturpark Hüttener Berge das mit 10.000,00 € geförderte Gemeinschaftsprojekt aller Naturparke. Die nicht verwendeten Fördermittel aus dem Jahr 2022 wurden dem Naturpark Hüttener Berge vom Naturpark Aukrug entsprechend dem Regionalentwicklungsausschussbeschluss vom 05.09.2022 (VO/2022/466) zur Verfügung gestellt, insgesamt ein Betrag in Höhe von 13.244,17 € (10.000,00 € + 3.244,17 €).
Die anschließend zur Verfügung stehenden Gemeinschaftsmittel in Höhe von 13.244,17 € für 2023 wurden nicht vollständig verwendet. Es verbleibt ein Restbetrag in Höhe von 8.436,27 €.
Der Naturpark Hüttener Berge, der auch in diesem Jahr wieder die Gestaltung des Gemeinschaftsprojektes übernimmt, bittet um die Übertragung der Restmittel zur Verwendung in 2024.
Es ist geplant den Betrag in Höhe von insgesamt 18.436,27 € (8.436,27 € Restbetrag + 10.000,00 € Förderung des Gemeinschaftsprojekts 2024) für vier interaktive Umweltbildungselemente zu nutzen, zudem fallen Gebühren für die Nutzung eines Schildkatasters an sowie Kosten für das Hosting der Naturparkwanderweg - Webseite.
Die Umweltbildungselemente sollen naturparkspezifische Themenschwerpunkte berücksichtigen. Jeder Naturpark soll entsprechende Informationsaufsteller erhalten.
Naturpark Schlei
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Naturpark Westensee
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Naturpark Aukrug |
Naturpark Hüttener Berge |
Fließendes Wasser - Bäche und Flüsse |
Entstehung von Mooren |
Leben im Teich -Tiere und Pflanzen |
Lebensraum Knick |
Lebensraum Feldflur |
Bedeutung von Mooren |
Wasseraufnahme von Torfmoos |
Knickaufbau |
Meeresarm Schlei
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Moore als Lebensraum |
Insekten |
Lebensraum Baum |
Die ursprünglich angedachte Vorgehensweise, Elemente für zwei Naturparke im Jahr 2023 und für die anderen beiden Naturparke in 2024 zu bauen, war nicht vollständig umsetzbar.
Es ist geplant, alle Aufsteller transportabel und in einem einheitlichen Layout zu konzipieren und auch für Umweltbildungsveranstaltungen zu nutzen. Das Niveau der Inhalte richtet sich vorwiegend an Schülerinnen und Schüler zwischen der dritten und sechsten Klasse. Jüngere Kinder sollen über Bilder angesprochen werden. Auch für Erwachsene werden Informationen geboten. Dazu kommen noch interaktive Elemente wie zum Beispiel Experimentierstationen oder Spiele. Das Projekt soll bis Dezember 2024 beendet werden.
Gemäß Ziffer 1.5 der Richtlinie entscheidet der Regionalentwicklungsausschuss über die Verwendung von Mitteln, die bis zum 31. August eines Jahres nicht verplant bzw. bis zum Ende des Jahres nicht verwendet werden konnten.
Die Wirtschaftsförderungsgesellschaft des Kreises Rendsburg – Eckernförde mbH & Co.KG (WFG) befürwortet eine Übertragung der Mittel.
Beschlussempfehlung
Der Regionalentwicklungsausschuss beschließt, dass der Fördermittelrestbetrag für das Gemeinschaftsprojekt der Naturparke 2023 in Höhe von 8.436,27 € in 2024 den Naturparken weiter zur Verfügung steht, um diese für das Gemeinschaftsprojekt der Naturparke 2024 entsprechend der Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Träger von Naturparken im Kreis vom 25. Juni 2014 zu verwenden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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6,1 MB
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