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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage öffentlich - VO/2024/205

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Der Kreis Rendsburg-Eckernförde möchte den Asylbewerbenden mit guter Bleibeperspektive in Zusammenarbeit mit einzelnen Modellkommunen und externen Trägern freiwillige Arbeitsgelegenheiten anbieten.

 

§ 5 AsylbLG ermöglicht den Zugang und die Umsetzung von Arbeitsgelegenheiten für Empfänger von Asylbewerberleistungen, die auch als Einstieg in den Arbeitsmarkt dienen. Gemäß § 5 Abs. 1 AsylbLG können diese Arbeitsgelegenheiten entweder in Aufnahmeeinrichtungen zu dessen Aufrechterhaltung und Betreibung erfolgen, oder bei staatlichen, kommunalen und gemeinnützigen Trägern stattfinden, soweit das Arbeitsergebnis der Allgemeinheit dient. Hierfür wird eine Aufwandsentschädigung von 0,80 EUR je Stunde gewährt.

 

Die Zielgruppe umfasst alle Asylbewerbenden mit guter Bleibeperspektive, die im erwerbsfähigen Alter sind. Eine hohe Anzahl von Asylbewerbenden im erwerbsfähigen Alter mit guter Bleibeperspektive sind in der Stadt Eckernförde sowie in den Ämtern Nortorfer Land sowie Bordesholm registriert. Die Bereitstellung von Arbeitsgelegenheiten für Asylbewerbende soll zunächst als Pilotprojekt für ein Jahr in diesen Modellkommunen erfolgen.

 

Die Bereitstellung von Arbeitsgelegenheiten sowie die Organisation und Betreuung der Arbeitseinsätze erfordert ein koordiniertes Vorgehen, welches weder zusätzlich von den Kommunen noch durch die Kreisverwaltung erbracht werden kann. Aus diesem Grund schließt der Kreis Rendsburg-Eckernförde mit gemeinnützigen Trägern regionale Kooperationsvereinbarungen zur Koordinierung der Arbeitsgelegenheiten und zur Bereitstellung von Sprachmittlungsdiensten im Rahmen dieses Modellprojekts ab. Die Umsetzungskonzepte der Träger konkretisieren das Vorgehen.

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Relevanz für den Klimaschutz

 

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Finanzielle Auswirkungen

 

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Anlagen

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