Zur Navigation springen Zum Inhalt springen
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2024/200

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Den in der Richtlinie des Kreises Rendsburg-Eckernförde zur Übernahme von Kosten der Unterkunft (KdU) nach dem SGB II/XII festgelegten Richtwerten liegt das Schlüssige Konzept aus dem Jahr 2022 zugrunde. Da für die Regelungen der angemessenen KdU im Rahmen von Satzungen und für qualifizierte Mietspiegel gesetzlich ein zeitlicher Überprüfungsabstand von zwei Jahren vorgegeben ist, wurde in analoger Vorgehensweise eine Fortschreibung des Schlüssigen Konzepts aus 2022 auf Basis der Entwicklung der Lebenshaltungskosten (Indexfortschreibung) in Auftrag gegeben. Der Bericht der Firma Analyse & Konzepte vom April 2024 ist beigefügt.

 

Das Bundessozialgericht (BSG) fordert für die Schlüssigkeit eines Konzeptes wieder-kehrend unter anderem, dass die Datenerhebung über den gesamten Vergleichsraum erfolgen muss. Im Schlüssigen Konzept 2022 wurden durch eine systematische Ermittlung und Bewertung der Mieten unter Beachtung der durch die Rechtsprechung des BSG entwickelten Mindestvoraussetzungen die abstrakt angemessenen Bruttokaltmieten im Kreis Rendsburg-Eckernförde für fünf Vergleichsräume ermittelt. Ein Vergleichsraum ist ein ausreichend großer Raum der Wohnbebauung, der aufgrund räumlicher Nähe, Infrastruktur und verkehrstechnischer Verbundenheit einen homogenen Lebens- und Wohnbereich bildet. Grundlage bilden die im Wohnraumentwicklungskonzept des Kreises Rendsburg-Eckernförde vorgesehenen Teilräume.

 

Mit dem schlüssigen Konzept soll die Gewähr geboten werden, dass die aktuellen Verhältnisse des Mietwohnungsmarktes im Vergleichsraum dem Angemessenheitswert zugrunde liegen und dieser realitätsgerecht ermittelt wird. Schlüssig ist ein Konzept, wenn rechtliche und methodische Voraussetzungen erfüllt sind und es nachvollziehbar ist. Dieses erfordert insbesondere eine Definition der untersuchten Wohnungen nach Größe und Standard, Angaben über Art und Weise der Datenerhebung, Repräsentativität und Validität der Datenerhebung sowie Begründung bei der Ermittlung der Angemessenheitswerte.

 

Zur Anpassung an die Marktentwicklung wurden die für 2022 korrigierten Angemessenheitsrichtwerte ab 2024 auf Basis der Entwicklung der Lebenshaltungskosten fortgeschrieben.

Reduzieren

Relevanz für den Klimaschutz

 

Reduzieren

Finanzielle Auswirkungen

Nicht bezifferbar

Reduzieren

Anlagen

Loading...