Beschlussvorlage öffentlich - VO/2024/190
Grunddaten
- Betreff:
-
Bildung eines Jagdbeirates
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- FD 2.5 Bevölkerungsschutz und Ordnung
- Bearbeiter/in:
- Malthe Riksted
- Ansprechpartner/in:
- Barbara Rennekamp
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Kreistag des Kreises Rendsburg-Eckernförde
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Entscheidung
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24.06.2024
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Sachverhalt
Gemäß § 35 Abs. 1 Landesjagdgesetzes (LJagdG) in der Fassung vom 13.10.1999
wird bei der unteren Jagdbehörde ein Jagdbeirat gebildet, der die Aufgabe hat, die
Jagdbehörde in allen wichtigen Fragen der Jagdverwaltung zu beraten und zu unterstützen.
Gemäß § 35 Abs. 3 LJagdG üben die Mitglieder des Jagdbeirates ihre Tätigkeit
ehrenamtlich für die Dauer von fünf Jahren aus.
Nach § 35 Abs. 2 LJagdG beruft die untere Jagdbehörde als Mitglieder des
Jagdbeirates:
- die Kreisjägermeisterin oder den Kreisjägermeister, in den Fällen § 34 Abs. 2 Satz 2 (Betrauung der Stellvertretung mit der Wahrnehmung der Aufgaben für einen Teil des Kreisgebietes) auch deren Stellvertretung,
- zwei von ihren jagdlichen Organisationen benannte Jägerinnen oder Jäger, die einen gültigen Jagdschein besitzen müssen,
- je eine Vertreterin oder einen Vertreter der Landwirtschaft und Forstwirtschaft, die von den berufsständischen Organisationen benannt werden,
- je eine Vertreterin oder einen Vertreter der Jagdgenossenschaften, die oder der von der Vertretungskörperschaft des Kreises oder der kreisfreien Stadt benannt werden,
- als Vertreterinnen oder Vertreter des Naturschutzes die oder den jeweiligen Kreisbeauftragten für Naturschutz sowie eine vom Beirat für Naturschutz benannte Person, die Mitglied eines nach § 29 des Bundesnaturschutzgesetzes anerkannten Naturschutzverbandes ist.
Der Arbeitskreis der Jagdgenossen und Eigenjagden hat angeregt, Herrn Hans Hinrich Neve durch den Kreistag als Mitglied des Jagdbeirates zu benennen.
Die anderen Vertreter wurden von ihren Organisationen benannt.
Für den Jagdbeirat ab 01.07.2024 sollen folgende Personen durch die Jagdbehörde
berufen werden:
1. Kreisjägermeister: |
Herr Thore Lohse |
2. Stellv. Kreisjägermeister: |
Herr Olaf Malmström |
3. Vertreter der Jägerschaft: |
Herr Hans Kröger Herr Hans Popp |
4. Vertreter der Landwirtschaft: |
Herr Hans-Jochen Mißfeldt |
5. Vertreter der Forstwirtschaft: |
Herr Dr. Detlef von Bülow |
6. Vertreter der Jagdgenossenschaften: |
Herr Hans Hinrich Neve |
7. Vertreter des Naturschutzes: |
der Kreisbeauftragte für Naturschutz Herr Prof. Dr. Martin Lindner Herr Hans Ulrich |