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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2024/145-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Ergänzend zum Sachverhalt aus der VO/2024/145 hat die Kommunalaufsicht des Landes Schleswig-Holstein am 22.05.2024 mitgeteilt, dass die angestrebten Änderungen des Gesellschaftsvertrags in Bezug auf die geborenen Organmitglieder als wesentliche Änderungen einzustufen seien. In diesem Rahmen vertritt die Kommunalaufsicht ihre jüngst geänderte Rechtsauffassung, wonach geborene Mitglieder in den Gremien kommunaler Gesellschaften nicht mehr akzeptiert werden.

Kurzfristig wurde daher in Zusammenarbeit mit der Kanzlei Weissleder-Ewer die beigefügte neue Synopse entwickelt, deren Änderung folgende Punkte umfassen:

 

  • § 6 Nr. 2: Regelung zum gesetzlichen Vertreter in der Gesellschafter-versammlung. Als Standard-Formulierung bleibt der gesetzliche Vertreter enthalten, jedoch können die Gesellschafter hierüber nun auch individuell entscheiden.
  • § 6 Nr. 6 entfällt, da dies in Nr. 2 geregelt wird.
  • § 7 Nr. 2 (erste Synopse) entfällt, da es keine geborenen Mitglieder mehr geben soll.
  • § 7 Nr. 2 (aktuelle Fassung wie beigefügt): Eine Person kann zusätzlich in den Regionalrat entsendet werden. Am Ende wurde ein Satz mit reinem Appell-Charakter eingefügt, dass es aus Sicht der Gesellschafter wünschenswert wäre, wenn die Verwaltungsspitzen darunter wären.
  • § 10 Nr. 2: Analoge Anpassung bezogen auf den Aufsichtsrat.

 

Über dieses Vorgehen wurde die Kommunalaufsicht des Landes Schleswig-Holstein am 28.05.2024 entsprechend informiert.

 

Für die nächste Sitzung des Regionalentwicklungsausschusses wird eine gesonderte Mitteilungsvorlage erstellt.

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Beschlussempfehlung

Der Hauptausschuss beschließt, den Geschäftsführer der WFG Infrastruktur GmbH als Vertreter in der Gesellschafterversammlung der KielRegion GmbH anzuweisen, dem in der Anlage vorgelegten Entwurf einer Neufassung des Gesellschaftsvertrages zuzustimmen.

 

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Relevanz für den Klimaschutz

 

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Finanzielle Auswirkungen

 

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Anlagen

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