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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2024/173

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Aufgrund diverser Entwicklungen in verschiedenen Bereichen der Kreisverwaltung, welche auch Auswirkungen auf den Kreishaushalt haben, ist die Aufstellung eines 1. Nachtragshaushalts notwendig.

Folgende Sachverhalte werden im Nachtrag berücksichtigt:

 

  1. Weiterbetrieb temporärer kommunaler Gemeinschaftsunterkunft

Aufgrund des weiterhin hohen Niveaus der Zuweisung von Schutzsuchenden, wurde der Weiterbetrieb der Gemeinschaftsunterkunft bis zum 31.12.2025 beschlossen.

Die dafür notwendigen Mittel für das Haushaltsjahr 2024 werden bereitgestellt.

 

  1. Kostensteigerungen Kindertagespflege

Durch u.a. Tariferhöhungen und steigende Sachkosten erhöht sich der Finanzaufwand im Bereich der Kindertagespflege. Die Refinanzierungssätze je Kind wurden erhöht, was bei unveränderten Elternbeiträgen zu erhöhten Aufwendungen beim Land und den Kommunen führt.

 

  1. Kreisstraßen

Aufgrund reduzierter Fördermittel des Landes aus dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) sind geringere Erträge für 2024 zu erwarten. Des Weiteren führen u.a. Kanalsanierungsarbeiten zur Verschiebung von Maßnahmen ins Folgejahr.

 

  1. Feuerwehrtechnische Zentrale – Überdachung Containerstellflächen

Die Überdachung von bestehenden Containerstellflächen soll zum nächstmöglichen Zeitpunkt erfolgen.

 

  1. BBZ RD-Eck – Fachschule Sozialpädagogik

Aufgrund des akuten Platzmangels ist die Errichtung von vier Klassenräumen in Containerbauweise vorgesehen.

 

  1. Förderzentrum Hochfeld

Aufgrund des akuten Platzmangels soll die ungenutzte Hausmeisterwohnung abgerissen werden und anschließend kurzfristig ein Anbau entstehen.

 

  1. Kostensteigerungen Brand- und Katastrophenschutz

Im Rahmen der Markterkundung wurde deutlich, dass durch massive Kostensteigerungen eine Anpassung der Ansätze für die Beschaffungsmaßnahmen im Brand- und Katastrophenschutz notwendig sind. Des Weiteren ist aufgrund von Aufträgen, die erst in 2025 geliefert werden die Bildung entsprechender Verpflichtungsermächtigungen für das folgende Haushaltsjahr notwendig.

 

  1. Wiederaufbau- und Katastrophenschutzfonds

Aufgrund der Tatsache, dass bisher keine Mittel abgeflossen sind und auch keine Erkenntnisse zu einem perspektivischen Bedarf vorliegen, werden die Haushaltsansätze entsprechend angepasst.

 

  1.  Klimaschutzfonds

Auf Basis der zugesagten Maßnahmen und den jeweiligen Umsetzungsständen wurde die Prognose des Mittelabflusses für 2024 angepasst, um dem Haushaltsgrundsatz der Jährlichkeit gerecht zu werden. Durch die Umwandlung in Verpflichtungsermächtigungen fließen die zugesagten Mittel je nach Umsetzungsstand im Folgejahr.

 

Die beschriebenen Sachverhalte samt finanzieller Auswirkungen können zusammenfassend den beigefügten Veränderungslisten entnommen werden.

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Beschlussempfehlung

Der Hauptausschuss empfiehlt dem Kreistag die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2024 zu beschließen.

 

Der Kreistag beschließt auf Empfehlung des Hauptausschusses vom 13.06.2024, die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2024.

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Relevanz für den Klimaschutz

 

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Finanzielle Auswirkungen

Siehe Anlage

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Anlagen

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