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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2019/089-02

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Förderrichtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen zur barrierefreien Gestaltung von Haltestellen für den öffentlichen Personennahverkehr im Kreis Rendsburg-Eckernförde trat 2018 in Kraft. Eine erste Novellierung gab es Ende 2019. Seit dieser Novellierung gab es u. a. eine komplette Umstrukturierung des Regionalverkehrs und seit 2022 eine hohe Inflation. Dies führt dazu, dass Teile der Förderrichtlinie nicht mehr zeitgemäß sind, sodass die Förderrichtlinie entsprechend angepasst werden muss.

 

Folgende relevante Anpassungen der Förderrichtlinie werden vorgeschlagen:

 

  •             Entfernung der Priorisierungsliste der Haltestellen, da diese seit der Umstellung des Regionalverkehrs veraltet ist. Stattdessen wurden Kriterien festgelegt, nach der eine Haltestelle hinsichtlich ihrer Förderfähigkeit beurteilt wird. Dies ermöglicht es flexibel auf zukünftige Entwicklungen im ÖPNV reagieren zu können.
  •             Erhöhung der maximalen Fördersumme aufgrund der hohen Inflation.
  •             Einführung unterschiedlicher Förderquoten, entsprechend der Haushaltslage der Antragssteller. Dies soll insbesondere auch finanzschwachen Gemeinden einen neuen Anreiz bieten den barrierefreien Ausbau von Haltestellen in Angriff zu nehmen. Die grundsätzliche Förderquote für Haltestellen z. B. an Gemeindestraßen sinkt von 50 % auf 45 %. Je nach Einstufung der Leistungsfähigkeit der Gemeinde, kann die Förderquote auf bis zu 60 % steigen. Ein weiterer Grund für diese Anpassung ist der bisher geringe Abruf der Mittel. Von den ursprünglich 2,2 Mio. € zur Verfügung gestellten Mittel sind bisher ca. 1,2 Mio. € als Fördersumme beantragt worden.

 

In seiner Sitzung am 22.05.2024 hat der Regionalentwicklungsausschuss über die Vorlage VO/2019/089-01 beraten und folgende geänderte Empfehlung an den Kreistag beschlossen:

 

Der Regionalentwicklungsausschuss empfiehlt dem Kreistag, die 2. Novellierung der Förderrichtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen zur barrierefreien Gestaltung von Haltestellen für den öffentlichen Personennahverkehr im Kreis Rendsburg-Eckernförde mit der Maßgabe, den letzten Satz in der Ziffer 2.1 der Richtlinie zu „regional ausgewogene Verteilung“ anzupassen, zu beschließen.

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Beschlussempfehlung

Der Kreistag beschließt die 2. Novellierung der Förderrichtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen zur barrierefreien Gestaltung von Haltestellen für den öffentlichen Personennahverkehr im Kreis Rendsburg-Eckernförde mit der Maßgabe, den letzten Satz in der Ziffer 2.1 der Richtlinie zu „regional ausgewogene Verteilung“ anzupassen.

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Relevanz für den Klimaschutz

Ein attraktiver ÖPNV trägt zur Reduzierung des Individualverkehrs bei, wodurch der CO2-Ausstoß verringert werden kann.

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Finanzielle Auswirkungen

Es werden keine finanziellen Auswirkungen entstehen.

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Anlagen

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