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ALLRIS - Vorlage

Fraktionsantrag öffentlich - VO/2024/136-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Gemäß der aktuellen Satzung für die Kulturstiftung Kreis Rendsburg-Eckernförde gibt es einen Stiftungsvorstand und einen Stiftungsrat.

Der Stiftungsrat besteht gemäß § 8 Abs. 1 der Satzung aus mindestens fünf und höchstens neun Mitgliedern. Ihm gehören kraft Amtes die Kreispräsidentin und der Landrat des Kreises, sowie bis zu sieben weitere Mitglieder an.

Die Mitglieder des Stiftungsrates werden für fünf Jahre gewählt. Eine Wiederwahl ist zulässig.

Die Kulturstiftung ermöglicht die Vertretung des zuständigen Fachausschusses des Kreises mit zwei Mitgliedern im Stiftungsrat. Dies ergibt sich aus § 3 des Kooperationsvertrages zwischen der Kulturstiftung Kreis Rendsburg-Eckernförde und dem Kreis Rendsburg-Eckernförde. Für diese Vertretung werden zwei Mitglieder aus dem Bereich der im Kreistag vertretenden Fraktionen auf Vorschlag des Fachausschusses vom Kreistag bestellt.

Im bisherigem Stiftungsrat der Kulturstiftung wurde noch keine Vertretung des Fachausschusses bestellt.

Gemäß den beigefügten Anträgen stellt die SSW-Kreistagsfraktion den Antrag auf Besetzung durch Susanne Storch und die SPD-Kreistagsfraktion den Antrag auf Besetzung durch Michael Rohwer.

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Beschlussempfehlung

Der Ausschuss für Schule, Sport, Kultur und Bildung empfiehlt dem Kreistag die Entsendung von Susanne Storch und Michael Rohwer in den Stiftungsrat der Kulturstiftung Kreis Rendsburg-Eckernförde.

 

Der Kreistag beschließt die Entsendung von Susanne Storch und Michael Rohwer in den Stiftungsrat der Kulturstiftung Kreis Rendsburg-Eckernförde.

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Relevanz für den Klimaschutz

Entfällt

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Finanzielle Auswirkungen

Keine

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Anlagen

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