Mitteilungsvorlage öffentlich - VO/2024/185
Grunddaten
- Betreff:
-
Sachstände zu der Schulbeförderung an die Förderzentren und zu der Richtlinie Außerschulische Lernorte
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage öffentlich
- Federführend:
- FB 5 Regionalentwicklung, Bauen und Umwelt
- Bearbeiter/in:
- Madlin Loof
- Ansprechpartner/in:
- Loof, Madlin
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Schule, Sport, Kultur und Bildung
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Kenntnisnahme
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10.06.2024
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Sachverhalt
Der Fachdienst Regionalentwicklung und Mobilität informiert über die aktuellen Sachstände zu der Schulbeförderung an die Förderzentren und der Richtlinie des Kreises über den Besuch Außerschulischer Lernorte.
Schulbeförderung an die Förderzentren:
Die Neuausschreibung der Beförderung der Schülerinnen und Schüler zu den Förderzentren mit dem Schwerpunkt Geistige Entwicklung im Kreis Rendsburg-Eckernförde – die Schulen Hochfeld, am Noor und an den Eichen befindet sich derzeit in der Vorbereitung.
Als Auftragsbeginn ist der 08.01.2025 vorgesehen.
Um den Anforderungen an die Beförderung dabei möglichst gut nachzukommen, wird der Entwurf der Leistungsbeschreibung mit den Schulleitungen der drei Standorte vor der Veröffentlichung abgestimmt. Hierbei sollen auch zukünftige Entwicklungen die für die Schülerbeförderung relevant sind, z.B. die Einrichtung von Campusklassen, berücksichtigt und in die Ausschreibungsunterlagen aufgenommen werden.
Ein erstes Zusammentreffen mit den Schulleitungen fand bereits statt, um sich über Erfahrungen mit der derzeitigen Schülerbeförderung und mögliche Verbesserungsmöglichkeiten, die in die neue Ausschreibung aufgenommen werden können, auszutauschen.
Da die zu befördernden Kinder Beeinträchtigungen im Bereich der Motorik, der Sinne und im Denkvermögen haben, wird für die Ausschreibung ein besonderes Augenmerk darauf gelegt, dass die Bieterinnen und Bieter entsprechende Eignungsnachweise und Referenzen vorweisen, bei denen u.a. nachzuweisen ist, dass die Bieterin oder der Bieter Erfahrungen mit der Beförderung von Kindern mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung hat.
Auf Grund der besonderen Sensibilität der Beförderungsleistung wird zudem darauf geachtet, dass nur entsprechend geschultes Personal seitens des Beförderungsunternehmens eingesetzt werden darf.
Richtlinie des Kreises Rendsburg-Eckernförde über die Gewährung von Zu-schüssen für Reise- und Transportkosten bei dem Besuch außerschulischer Lernorte und möglicher Ausbildungsstätten:
Am Stichtag 23.05.2024 sind im Jahr 2024 bereits 324 Anträge auf Förderung bewilligt worden. Insgesamt wurden damit Fördermittel i.H.v. 206.200 € beantragt. Mit zahlreichen Anträgen ist weiterhin zu rechnen.
Die aktuell 324 Anträge verteilen sich wie folgt:
Kategorie |
Anzahl Anträge |
Natur/ Naturpark |
57 |
Museum |
51 |
Tierpark |
48 |
Musik |
38 |
Sport |
30 |
Bauernhof |
19 |
Theater |
19 |
Kunst |
13 |
Berufsfindung |
9 |
Umwelt |
9 |
Schulkino |
8 |
Sonstiges |
8 |
Mediendom |
7 |
Sprache |
5 |
Aquarium |
3 |
Gesamtergebnis |
324 |
Bei der Bearbeitung der Anträge im Fachdienst Regionalentwicklung und Mobilität ist aufgefallen, dass es noch nicht von der Richtlinie abgedeckte Fragestellungen gibt.
Aufgrund der Vielzahl der verschiedenen Ausflugsorte ist eine Entscheidung im Einzelfall, ob der jeweilige Ausflugsort als Außerschulischer Lernort zu subsumieren ist, schwierig.
Weiterhin bedarf es einer Konkretisierung der Regelung über Ausflugsziele in Hamburg.
Aus diesem Grund ist es geplant, der Politik einen Anpassungsentwurf der Richtlinie mit den genannten Änderungen zur Entscheidung vorzulegen.
Zuständiger Fachausschuss ist der Regionalentwicklungsausschuss.