Beschlussvorlage öffentlich - VO/2024/141
Grunddaten
- Betreff:
-
Neufassung der Richtlinien des Kreises Rendsburg-Eckernförde für Zuwendungen an politische Jugendorganisationen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- FB 3 Jugend, Familie und Bildung
- Bearbeiter/in:
- Marco Röschmann
- Ansprechpartner/in:
- Flemming Caruso-Mohr
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Beratung
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15.05.2024
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Erledigt
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Kreistag des Kreises Rendsburg-Eckernförde
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Entscheidung
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24.06.2024
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Sachverhalt
Im Rahmen der Haushaltsberatung für das Jahr 2024 wurde beschlossen, den Ansatz zur Förderung der politischen Jugendorganisationen von jährlich 17.000 Euro auf 25.000 Euro gemäß der Beratung und Entscheidung des Kreistags am 18. Dezember 2023 zu erhöhen. Diese Erhöhung zielt darauf ab, die politische Partizipation junger Menschen im Kreisgebiet zu stärken und ihnen eine aktive Rolle in der demokratischen Gesellschaft zu ermöglichen. Die vorgeschlagene Neufassung der Richtlinie gemäß der beigefügten Anlage beinhaltet wesentliche Änderungen zur bisherigen Fassung aus dem Jahre 2003, die ebenfalls der Vorlage als Anlage nachrichtlich beigefügt wurde.
Diese Änderungen wurden durch eine sorgfältige Überprüfung und in Abstimmung mit den Bedürfnissen der politischen Jugendorganisationen entwickelt, um eine gerechtere und transparentere Verteilung der Zuwendungen sicherzustellen.
Die beiden Hauptänderungen sind wie folgt:
- Alle politischen Jugendorganisationen, deren Partei über einen Sitz im Kreistag zum Stichtag 01.01. eines Jahres verfügt, sind förderberechtigt.
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Die Festlegung der Höhe der Zuwendungen erfolgt anhand klarer Kriterien. Neben einem jährlichen Grundbetrag von 1.500 € je Jugendorganisation werden außerdem sowohl die Wahlergebnisse der letzten Kreistagswahl der vertretenen Parteien als auch die Mitgliederzahlen berücksichtigt. Dies ermöglicht eine faire Verteilung der Haushaltsmittel und eine angemessene Unterstützung für alle politischen Jugendorganisationen im Kreisgebiet.
Ein entsprechendes Berechnungsblatt mit ausschließlich angenommenen Werten ist als Beispiel beigefügt. Weiterhin bleibt unverändert zu den bisherigen Regelungen, dass der Zuschussbetrag einer Förderquote von 80 % entspricht, der durch einen Verwendungsnachweis im Folgejahr nachgewiesen und dann voll anerkannt wird.
Die vorgeschlagene Richtlinie soll rückwirkend zum 1. Januar 2024 in Kraft treten.
Beschlussempfehlung
Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Kreistag, der Neufassung der Richtlinien des Kreises Rendsburg-Eckernförde für Zuwendungen an politische Jugendorganisationen zuzustimmen.
Der Kreistag stimmt der Neufassung der Richtlinien des Kreises Rendsburg-Eckernförde für Zuwendungen an politische Jugendorganisationen zu.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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103 kB
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2
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(wie Dokument)
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118,5 kB
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3
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(wie Dokument)
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90 kB
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