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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2024/165

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Seit Inkrafttreten der aktuellen Geschäftsanweisung für das Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamt (GA) am 01.01.2000 haben sich die rechtlichen Rahmenbedingungen und die Arbeit des Prüfungsamtes verändert und machen eine Neufassung erforderlich.

 

Die vorgelegte neue Fassung verzichtet weitestgehend auf die wörtliche Wiederholung der Gesetzeswortlaute (vor allem GO und KPG). Sie beschränkt sich auf die Regelung der Punkte, die gesetzlich vorgeschrieben sind oder die Zusammenarbeit mit Kreis- bzw. Selbstverwaltung betreffen.

 

Grundsätzlich betreffen Dienst- und Geschäftsanweisungen den inneren Dienstbetrieb und entziehen sich dem direkten Einfluss der Selbstverwaltung. Aufgrund seiner besonderen Stellung gemäß § 115 GO i. V. m. § 57 KrO und dem Umstand, dass nur der Kreistag dem Rechnungsprüfungsamt weitere Aufgaben gem. § 16 Abs. 2 GO (siehe § 2 Abs. 3 GA) übertragen kann, ist in diesem Fall eine Zustimmung des Kreistages erforderlich. Da das Rechnungsprüfungsamt dem Kreistag unmittelbar verantwortlich ist, wird eine jährliche Information des Hauptausschusses über die Arbeit des Rechnungsprüfungsamtes vorgeschlagen.

 

Der Beschluss des Hauptausschusses vom 25.04.2024 zum zukünftigen Jahresabschlussberichts-Verfahren wurde in die GA aufgenommen.

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Beschlussempfehlung

Der Hauptausschuss empfiehlt dem Kreistag, der neuen Geschäftsanweisung für das Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamt des Kreises in der vorgelegten Fassung zuzustimmen.

 

Der Kreistag stimmt der neuen Geschäftsanweisung des Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamtes des Kreises in der vorgelegten Fassung zu.

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Relevanz für den Klimaschutz

 

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Finanzielle Auswirkungen

 

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