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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2024/069-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

In seiner Sitzung am 18.03.2024 hat der Kreistag die Vorlage VO/2024/069 zur erneuten Behandlung in den Regionalentwicklungsausschuss zurück verwiesen.

 

Nachfolgend werden die Gründe für das von der Verwaltung vorgeschlagene Verfahren bezüglich der Umsetzung von DFI-Anzeigern und die verschiedenen Herangehensweisen näher erläutert.

 

Im Rahmen des Ausbaus des ÖPNV wurden ergänzend als Testversuch auch erste DFI-Anzeiger an ausgewählten Standorten in Rendsburg, Eckernförde und Hamdorf installiert.

Diese Anzeiger wurden im Rahmen zweier kombinierter Förderprogramme von Bund und Land gefördert. Die Förderung wurde vom Kreis als Pilotprojekt beantragt, um erste Erfahrungen mit DFI-Anzeigern zu gewinnen und den Nutzen bewerten zu können.

 

Das Ziel des Förderprojektes war es, in dem Pilotprojekt das Verkehrsgeschehen im ÖPNV transparenter zu machen und eine weitere Erleichterung bei der Nutzung des ÖPNV-Angebots und zu erzielen, um so den Umstieg auf den ÖPNV attraktiver zu gestalten.

 

Als Antragsteller im Rahmen der Förderprogramme ist der Kreis Rendsburg-Eckernförde zwangsweise Eigentümer dieser DFI-Anzeiger aus dem Pilotvorhaben. Aufgrund einer Vorgabe der Förderbedingungen ist die Übertragung des Eigentums an diesen DFI-Anzeigern für 20 Jahre ausgeschlossen.

 

Auf Grund der positiven Erfahrungen mit den ersten DFI-Anzeigern aus dem Pilotprojekt soll ein geregelter Prozess für den weiteren Ausbau von DFI-Anzeigern im Kreis geschaffen werden. Hierfür wurde die anliegende Förderrichtlinie entworfen.

 

Auf Basis dieser Förderrichtlinie ist vorgesehen, dass der Kreis die Beschaffung der DFI-Anzeiger zu hundert Prozent fördert und den technisch anspruchsvollen Beschaffungsprozess durchführt. Nach erfolgter Beschaffung gehen die DFI Anzeiger in das Eigentum der Kommune über.

 

Dieses Vorgehen ist aus Sicht der Verwaltung sachgerecht und entspricht dem Vorgehen in vergleichbaren Fällen, zum Beispiel bei der Förderung von Mobilitätsstationen oder Haltestellen, bei denen ebenso die Investition gefördert wird und der Aufwand für Wartung, Pflege etc. Aufgabe der Kommunen ist, die zudem i.d.R. Eigentümer der vorgesehenen Flächen sind. Diese Kostenteilung zwischen Gemeinde (Unterhalt) und Kreis (Beschaffung) ist auch in anderen als Vergleich herangezogenen Förderungen üblich und spiegelt zudem das beiderseitige Interesse an den DFI-Anzeigern und den resultierenden Nutzen daraus berechtigt wider, in dem sich jeder Akteur mit seinen Kompetenzen einbringen kann und eine faire Aufgabenteilung daraus erfolgt.

 

Eine Gleichbehandlung mit den Kommunen, in denen die aus dem Pilotprojekt stammenden DFI-Anzeiger installiert wurden ist dahingehend nicht möglich, da eine Übertragung der Pilot-DFI vom Kreis auf die Kommunen wie oben beschrieben auf Grund der Förderbestimmungen ausscheidet. Eine Übernahme auch des Unterhalts der weiteren DFI durch den Kreis wird nicht als sachgerecht eingestuft, da dies zum einen gängiger Praxis widerspräche und zusätzliche Strukturen beim Kreis aufgebaut werden müssten, da bereits bestehende Ressourcen vor Ort (Stromversorgung für z.B. Straßenbeleuchtung) dann nicht genutzt werden können.

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Beschlussempfehlung

  1. Der Regionalentwicklungsausschuss empfiehlt dem Kreistag, die Förderrichtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für die Beschaffung und Installation von Digitalen Fahrgastinformations-Anzeigern (DFI) für den öffentlichen Personennahverkehr im Kreis Rendsburg-Eckernförde zu beschließen.
  2. Der Kreistag beschließt die Förderrichtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für die Beschaffung und Installation von Digitalen Fahrgastinformations-Anzeigern (DFI) für den öffentlichen Personennahverkehr im Kreis Rendsburg-Eckernförde.
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Relevanz für den Klimaschutz

Durch ein attraktives ÖPNV-Angebot kann der Individualverkehr verringert werden, wodurch der CO2-Aussstoß reduziert wird.

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Finanzielle Auswirkungen

Die für 2024 notwendigen Mittel in Höhe von 50.000 € sind bereits in den Haushalt eingestellt. Für die folgenden Jahre werden jeweils Mittel für die vorgesehenen Standorte eingestellt.

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Anlagen

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