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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage öffentlich - VO/2024/156

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Politik wird gebeten, über folgenden Sachverhalt zu beraten und ggf. zu beschließen:

Am 19.04.2024 hat die „Arbeitsgruppe Hochwasserschutz Schlei“, bestehend aus Vertretern der betroffenen Schleikommunen und den zuständigen Wasser- und Bodenverbänden, unter fachlicher Begleitung des Ministeriums für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein (MEKUN) erstmalig getagt.

Arbeitsergebnis ist die Feststellung des Erfordernisses einer Machbarkeitsstudie für den zukünftigen Hochwasserschutz der Schlei. Zielstellung der Machbarkeitsstudie ist die Schaffung einer Entscheidungsgrundlage für Hochwasserschutzmaßnahmen, die über die Wiederherstellung des Status quo hinausgehen und auch dem durch Klimawandel zu erwartenden Meeresspiegelanstieg begegnen soll. Dies erfolgt durch die Entwicklung und Bewertung von Lösungsvarianten. Als Bearbeitungsgebiet der Machbarkeitsstudie wurde die Ostsee-Küstenlinie zwischen Kronsgaard - Schleimünde - Brodersby und die Schlei bis Schleswig festgelegt. Die Vergabe der Machbarkeitsstudie erfolgt im erforderlichen Verfahren an ein universitäres Forschungsinstitut; Bietervorschläge erarbeitet das MEKUN. Die Vergabesumme beträgt nach Aufwandsschätzung des MEKUN 300.000,- €.

Die Finanzierung der Machbarkeitsstudie erfolgt nach Auskunft des MEKUN aus GAK-Mitteln mit einer Förderquote von 95% durch das Land Schleswig-Holstein. Für den Eigenanteil von 5% (10.000,- €) wird um eine Kostenübernahme durch die Kreise Schleswig-Flensburg (10.000,- €) und Rendsburg-Eckernförde (5.000,- €) gebeten. Diese Bitte ist insbesondere damit begründet, dass in der heterogenen Zusammensetzung zahlreiche zuständige Gemeinden, Städte sowie Wasser- und Bodenverbände unterschiedlich betroffen sind (Schäden, Schadenswahrscheinlichkeiten, Küstenlänge, betroffene Menschen und Güter im gefährdeten Bereich, Finanzkraft usw.) und eine abgestimmte Gremienbeteiligung und einheitliche Beschlussfassung einen besonderen administrativen und zeitintensiven Aufwand mit sich bringen würde, welcher die Beauftragung der Machbarkeitsstudie deutlich verzögern würde. Der Kreis Schleswig-Flensburg wurde daher auch um Bereitschaft gebeten, als „einheitlicher“ Auftraggeber zur Verfügung zu stehen.

Damit sollen sich die zuständigen Körperschaften selbstverständlich nicht ihrer Verantwortung entziehen. Die Arbeitsgruppe möchte die Machbarkeitsstudie inhaltlich begleiten und sich parallel (ggf. in Abhängigkeit erster Ergebnisse) auch mit organisatorischen Fragestellungen eines späteren Maßnahmenumsetzungserfordernisses auseinandersetzen.

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Relevanz für den Klimaschutz

entfällt

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Finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen für den Kreis bestünden in Höhe von 5.000,- €.

 

Eine Finanzierung ist über das jährliche Ausschussbudget in Höhe von 20.000 € nach § 9 Abs. 1 der Hauptsatzung möglich. Die Mittel für das Jahr 2024 wurden bisher nicht angebrochen.

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